Audit

Überwachungsaudit: was danach geprüft wird

Das Zertifikat gilt drei Jahre — aber nur, solange die Überwachungsaudits stattfinden. Der Termin ist keine Empfehlung: Wer ihn verstreichen lässt, riskiert Aussetzung und Entzug.

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Interner Auditor bereitet Unterlagen für einen Auditgang vor

Nach der Erstzertifizierung beginnt der Drei-Jahres-Zyklus: zwei Überwachungsaudits, dann die Rezertifizierung. Für viele Unternehmen ist das die eigentliche Bewährungsprobe — denn jetzt zeigt sich, ob das System für den Alltag gebaut wurde oder für das Audit.

Das Überwachungsaudit ist kein verkleinertes Zertifizierungsaudit. Es hat einen anderen Zweck: Es prüft nicht, ob ein System vorhanden ist, sondern ob es aufrechterhalten und weiterentwickelt wird. Deshalb liegt der Schwerpunkt auf den Elementen, an denen sich Aufrechterhaltung zeigt.

Der Zyklus

ZeitpunktPrüfungAufwand
Jahr 0Zertifizierungsaudit Stufe 1 und 2100 %
Jahr 1Erstes Überwachungsauditetwa 33 %
Jahr 2Zweites Überwachungsauditetwa 33 %
Jahr 3Rezertifizierungetwa 66 %

Das erste Überwachungsaudit muss innerhalb von zwölf Monaten nach dem Stufe-2-Audit stattfinden. Diese Frist zählt ab dem Audittag, nicht ab der Zertifikatsausstellung — ein Unterschied, der leicht mehrere Wochen ausmacht und schon Zertifikate gekostet hat. Das zweite Überwachungsaudit richtet sich nach demselben Bezugspunkt und rutscht nicht mit, wenn das erste verschoben wurde.

Was immer geprüft wird

Das Überwachungsaudit ist kleiner als die Erstzertifizierung, aber nicht beliebig. Bestimmte Punkte stehen in jedem Durchgang auf der Liste:

  • Interne Audits seit dem letzten Besuch — vollständig durchgeführt und ausgewertet?
  • Managementbewertung — hat sie stattgefunden, mit welchen Ergebnissen, welche Entscheidungen sind daraus gefolgt?
  • Abweichungen und Korrekturmaßnahmen, insbesondere die aus dem letzten externen Audit, einschließlich Wirksamkeitsnachweis.
  • Beschwerden und Kundenrückmeldungen und deren Bearbeitung.
  • Änderungen an Organisation, Prozessen, Standorten, Mitarbeiterzahl.
  • Verwendung von Zertifikat und Zertifizierungszeichen — ein häufig unterschätzter Punkt: Werbung mit dem Zertifikat für nicht abgedeckte Standorte oder Leistungen ist ein Verstoß.

Der übrige Umfang folgt einem Stichprobenplan, der über den Zyklus alle Prozesse und Normkapitel abdeckt. Deshalb lässt sich nicht vorhersagen, welche Bereiche dran sind — und deshalb funktioniert punktuelles Aufhübschen einzelner Abteilungen nicht.

Den Auditplan erhalten Sie vorab. Prüfen Sie ihn auf zwei Dinge: ob die genannten Ansprechpartner am Termin verfügbar sind und ob Bereiche fehlen, in denen sich seit dem letzten Besuch etwas Wesentliches geändert hat. Ein Einwand vor dem Audit ist eine Terminfrage, ein Einwand während des Audits kostet Audittage.

Der typische Fehler

Nach der Zertifizierung wird das System stillgelegt. Interne Audits werden verschoben, die Managementbewertung fällt aus, Maßnahmen bleiben offen. Zwei Monate vor dem Überwachungsaudit beginnt dann die Aufholjagd.

Dieses Muster ist für Auditoren unmittelbar erkennbar: Alle internen Auditberichte tragen Daten aus derselben Woche, die Managementbewertung liegt drei Wochen zurück, die Maßnahmen aus dem Vorjahr sind pauschal als erledigt markiert. Das Ergebnis sind Abweichungen genau dort, wo die Norm die Wirksamkeit prüft — und im schlechtesten Fall die Feststellung, dass das System nicht aufrechterhalten wurde.

Der Aufwand ist bei verteilter Arbeit nicht höher, sondern niedriger. Ein internes Audit pro Quartal über je einen Prozess ist leichter zu organisieren als vier Audits in einer Woche — und liefert Ergebnisse, mit denen sich noch etwas anfangen lässt.

Was passiert, wenn etwas schiefgeht

Auch im Überwachungsaudit können Haupt- und Nebenabweichungen festgestellt werden. Die Folgen unterscheiden sich vom Erstaudit, weil ein gültiges Zertifikat bereits existiert:

SituationReaktion der Zertifizierungsstelle
NebenabweichungMaßnahmenplan, Nachweis binnen Frist, Zertifikat bleibt gültig
HauptabweichungNachweis der Behebung erforderlich, meist Nachaudit; bei Fristablauf Aussetzung
Termin versäumtMahnung, danach Aussetzung des Zertifikats
Aussetzungsgrund bleibt bestehenEntzug des Zertifikats, Verfahren beginnt von vorn
Wesentliche Änderung nicht gemeldetSonderaudit oder Anpassung des Geltungsbereichs, in schweren Fällen Aussetzung

Die Aussetzung ist der Punkt, an dem es geschäftlich wehtut. Das Zertifikat bleibt formal bestehen, darf aber nicht verwendet werden — weder in Angeboten noch auf der Website noch in Lieferantenportalen. Die Zertifizierungsstelle vermerkt den Status in ihrem Zertifikatsregister, und dort schauen Auftraggeber nach.

Die Rezertifizierung

Im dritten Jahr wird das gesamte System erneut bewertet. Der Unterschied zur Erstzertifizierung: Es gibt kein Stufe-1-Audit, weil die Auditbereitschaft aus dem laufenden Zyklus bekannt ist. Zusätzlich bewertet der Auditor die Leistung des Systems über die gesamten drei Jahre — hat es sich weiterentwickelt, oder ist es auf dem Stand des Erstaudits stehengeblieben?

Die Frist ist hier härter als beim Überwachungsaudit. Das neue Zertifikat muss vorliegen, bevor das alte abläuft. Dazwischen liegen aber die Bearbeitung der Abweichungen und die Entscheidung durch eine unabhängige Stelle, und beides braucht Wochen. Rechnen Sie rückwärts:

  1. Ablaufdatum des bestehenden Zertifikats.
  2. Davor: Zeit für die Zertifikatsentscheidung nach Abschluss des Audits.
  3. Davor: Nachweisfrist für Abweichungen, gegebenenfalls ein Nachaudit.
  4. Davor: der Audittermin selbst.
  5. Davor: Vertrag und Terminvereinbarung mit der Zertifizierungsstelle.

Wer erst im Ablaufmonat mit Schritt 5 beginnt, bekommt die Kette nicht mehr geschlossen. Läuft das Zertifikat aus, bevor die Rezertifizierung entschieden ist, entsteht eine Lücke: Das neue Zertifikat beginnt später, und die Zertifikatskette ist unterbrochen. In Ausschreibungen mit der Anforderung „durchgehend zertifiziert seit …” ist das ein Ausschlusskriterium — und dieser Fehler ist der teuerste im gesamten Zyklus, weil er ohne jeden fachlichen Mangel eintritt. Es reicht ein zu spät versendeter Terminwunsch.

Bei längerem Verzug entfällt zudem die Erleichterung: Die Zertifizierungsstelle behandelt den Fall wie eine Erstzertifizierung, einschließlich Stufe-1-Audit.

Häufige Fragen

Was wird im Überwachungsaudit immer geprüft?

Unabhängig vom Stichprobenplan stehen bestimmte Punkte in jedem Überwachungsaudit auf der Liste: interne Audits, Managementbewertung, Umgang mit Abweichungen und Korrekturmaßnahmen, Beschwerden, Änderungen im Unternehmen sowie die Verwendung von Zertifikat und Logo. Der Rest wird nach Stichprobenplan über den Zyklus verteilt.

Was passiert, wenn wir den Termin verpassen?

Die Zertifizierungsstelle kann das Zertifikat aussetzen. In der Aussetzungsphase dürfen Sie es nicht mehr verwenden — das ist gegenüber Auftraggebern heikel. Wird das Audit nicht nachgeholt, folgt der Entzug, und es bleibt nur eine vollständige Neuzertifizierung. Die Frist bemisst sich am Datum des Stufe-2-Audits, nicht am Ausstellungsdatum des Zertifikats.

Können wir das Überwachungsaudit remote durchführen?

Teilweise ja, unter bestimmten Bedingungen. Die Regelwerke der Akkreditierungsstellen lassen Fernaudits für definierte Anteile zu, verlangen aber weiterhin Präsenz dort, wo Beobachtung nötig ist — Produktion, Sicherheitsbereiche, Arbeitsplätze. Klären Sie das vorher mit Ihrer Zertifizierungsstelle und stellen Sie sicher, dass Dokumente und Ansprechpartner am Remote-Termin genauso verfügbar sind wie vor Ort.

Kann im Überwachungsaudit das Zertifikat verloren gehen?

Ja, wenn eine Hauptabweichung nicht fristgerecht geschlossen wird. Der übliche Weg ist ein Nachaudit. Bleibt der Nachweis aus, setzt die Zertifizierungsstelle das Zertifikat aus und entzieht es, falls die Ursache bestehen bleibt. Ein Überwachungsaudit ist damit keine Formsache, auch wenn es kürzer ist als das Erstaudit.

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