ISO 14064

ISO 14064 — Treibhausgasbilanz

ISO 14064 legt fest, wie eine Organisation ihre Treibhausgasemissionen ermittelt, dokumentiert und berichtet. Ein Zertifikat gibt es dafür nicht — geprüft wird die Bilanz, nicht das Unternehmen.

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Zwei Personen werten Kennzahlen an einer Tafel aus

ISO 14064 beschreibt, wie Treibhausgasemissionen ermittelt, dokumentiert und berichtet werden. Die Norm sagt nicht, wie viel eine Organisation ausstoßen darf, und sie verlangt keine Reduktion. Sie legt fest, nach welchen Regeln gerechnet wird, damit die Zahl am Ende nachvollziehbar und vergleichbar ist.

Der Anlass ist fast immer extern: Ein Großkunde fragt den Fußabdruck ab, eine Bank braucht ihn für die Kreditakte, ein Förderprogramm setzt ihn voraus, oder die Zahl wird für den Nachhaltigkeitsbericht eines Konzerns gebraucht, an den Sie liefern. Die Norm ist damit selten ein Projekt aus Eigenantrieb — sie ist eine Anforderung, die durch die Lieferkette wandert.

Die drei Teile und wofür sie gedacht sind

ISO 14064 ist keine einzelne Norm, sondern eine Reihe aus drei Teilen. Wer „ISO 14064” sagt, meint fast immer Teil 1.

TeilGegenstandWer damit arbeitet
ISO 14064-1Treibhausgasbilanz auf Ebene der Organisation: Grenzen, Quantifizierung, BerichtUnternehmen, die ihren eigenen Fußabdruck ermitteln
ISO 14064-2Einzelne Minderungsprojekte: Basislinie, Zusätzlichkeit, Nachweis der EinsparungBetreiber von Klimaschutzprojekten, Energiedienstleister
ISO 14064-3Validierung und Verifizierung von TreibhausgasaussagenPrüfstellen — und alle, die wissen wollen, wie geprüft wird

Ergänzt wird die Reihe durch ISO 14065, die festlegt, welche Anforderungen eine Stelle erfüllen muss, um solche Prüfungen durchzuführen. Diese Norm ist der Grund, warum nicht jeder Berater eine Verifizierung ausstellen kann.

Was Teil 1 konkret verlangt

Der erste Schritt ist die Abgrenzung, und er entscheidet über alles Weitere. Zu klären ist, welche Gesellschaften und Standorte überhaupt in die Bilanz gehören. Die Norm lässt dafür zwei Wege zu: den Kontrollansatz, bei dem alle Einheiten unter operativer oder finanzieller Kontrolle vollständig einbezogen werden, und den Anteilsansatz, bei dem anteilig nach Kapitalbeteiligung gerechnet wird. Beide sind zulässig, aber die Wahl muss begründet und über die Jahre beibehalten werden.

Danach folgt die Zuordnung der Emissionen. Seit der Fassung von 2018 arbeitet die Norm mit sechs Kategorien statt der drei Scopes, die aus dem Greenhouse Gas Protocol bekannt sind:

KategorieWas hineingehörtTypische Beispiele
1Direkte Emissionen und EntnahmenErdgas im Kessel, Fuhrpark, Kältemittelverluste, Prozessemissionen
2Indirekte Emissionen aus eingekaufter EnergieStrom, Fernwärme, Fernkälte, Dampf
3Indirekte Emissionen aus TransportVorleistungslogistik, Distribution, Dienstreisen, Pendelverkehr
4Indirekte Emissionen aus genutzten ProduktenEingekaufte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Dienstleistungen, Anlagegüter
5Indirekte Emissionen aus der Nutzung der eigenen ProdukteEnergieverbrauch verkaufter Geräte, Entsorgung am Lebensende
6Sonstige QuellenAlles, was sich nicht einordnen lässt und trotzdem wesentlich ist

Die Kategorien 1 und 2 sind Pflicht. Für die Kategorien 3 bis 6 verlangt die Norm eine begründete Auswahl: Welche indirekten Emissionen sind wesentlich, welche nicht, und woran wird das festgemacht? Ein Ausschluss ist zulässig, das stillschweigende Weglassen nicht.

Hinzu kommen die Anforderungen, an denen sich später die Prüfbarkeit entscheidet. Es braucht ein festgelegtes Basisjahr mit Regeln, wann es neu berechnet wird — etwa nach Zukäufen oder Verlagerungen. Es braucht benannte Emissionsfaktoren mit Quelle und Ausgabejahr. Es braucht die verwendeten Treibhauspotenziale, also die Angabe, aus welchem Sachstandsbericht die Umrechnung in CO2-Äquivalente stammt. Und es braucht eine Aussage zur Unsicherheit der Daten. Der Treibhausgasbericht selbst ist ein eigenes Dokument mit vorgegebenem Inhalt und keine Folienübersicht.

Warum es kein Zertifikat gibt und was stattdessen möglich ist

ISO 14064 ist keine Managementsystemnorm. Sie enthält keine Anforderungen an Führung, interne Audits oder Managementbewertung, wie sie ISO 14001 oder ISO 50001 stellen. Es existiert also kein System, das eine Zertifizierungsstelle über drei Jahre begleiten könnte. Wer ein „ISO-14064-Zertifikat” angeboten bekommt, sollte nachfragen, was genau darauf bescheinigt wird.

Der anerkannte Nachweis heißt Verifizierung. Eine unabhängige Stelle prüft nach den Regeln von ISO 14064-3 eine bestimmte Bilanz für ein bestimmtes Berichtsjahr und gibt dazu ein Urteil ab. Dabei ist der Grad der Sicherheit zu vereinbaren: Bei begrenzter Sicherheit prüft die Stelle vor allem auf Plausibilität und erklärt am Ende, dass ihr nichts aufgefallen ist, was gegen die Bilanz spricht. Bei hinreichender Sicherheit ist die Prüftiefe deutlich größer, der Aufwand ebenso, und das Urteil ist positiv formuliert. Für Projekte nach Teil 2 kommt die Validierung hinzu — die vorausschauende Prüfung, ob die geplante Einsparung methodisch überhaupt zustande kommen kann.

Das Ergebnis ist ein Prüfvermerk für ein Jahr, keine dreijährige Urkunde. Wer den Nachweis dauerhaft führen will, wiederholt die Verifizierung jährlich.

Für wen sich der Aufwand lohnt

Sinnvoll ist eine Bilanz nach ISO 14064, wenn die Zahl nach außen gehen und Nachfragen standhalten soll. Das betrifft Zulieferer, deren Kunden Emissionsdaten in der Beschaffung abfragen, Unternehmen im Anwendungsbereich der CSRD oder in deren Lieferkette, sowie Betriebe, die Emissionsdaten in Kreditverträgen oder Förderanträgen zusichern.

Weniger sinnvoll ist der volle Normweg, wenn die Bilanz nur intern zur Steuerung dient. Wer wissen will, wo im eigenen Betrieb die Energie hingeht, kommt mit einem Energiemanagementsystem nach ISO 50001 schneller und mit besserer Datengrundlage ans Ziel. Auch für ein reines Klimaziel ohne externe Berichtspflicht ist die Verifizierung ein Kostenblock ohne Gegenwert. Und wer einen einzelnen Artikel bewerten will, ist bei ISO 14067 richtig, nicht hier: Die Organisationsbilanz beantwortet Produktfragen nicht.

Der Weg zur verifizierten Bilanz

Der Ablauf unterscheidet sich vom klassischen Zertifizierungsablauf in einem entscheidenden Punkt: Geprüft wird ein Bericht, kein System. Es gibt kein Stufe-1- und Stufe-2-Audit, sondern eine strategische Analyse, in der die Prüfstelle Risiken der Fehldarstellung einschätzt, und anschließend die eigentliche Prüfung der Datenspur.

Praktisch heißt das: Die Prüfstelle greift Positionen heraus und verfolgt sie bis zum Beleg zurück. Aus der Kilowattstunde im Bericht wird die Jahresabrechnung des Versorgers, aus dem Emissionsfaktor die zitierte Datenbank mit Stand und Version, aus der Fuhrparkposition die Tankkartenauswertung. Was sich nicht bis zum Ursprung zurückverfolgen lässt, wird zur Feststellung. Der Aufwand der Verifizierung wird deshalb weniger von der Größe der Organisation bestimmt als von der Ordnung ihrer Datenhaltung.

Bewährt hat sich, den Prüfumfang vorher schriftlich zu klären: Berichtsjahr, Konsolidierungsansatz, einbezogene Kategorien, Grad der Sicherheit. Wer das erst im Termin klärt, verhandelt über den Preis, während die Uhr läuft.

Woran Bilanzen in der Prüfung scheitern

Emissionsfaktoren ohne Herkunft. In der Tabelle steht ein Wert, aber nicht, aus welcher Datenbank er stammt und aus welchem Jahr. Das ist die häufigste Feststellung überhaupt, weil sie sich in jeder Zeile wiederholt.

Das Basisjahr wird nicht nachgeführt. Ein Unternehmen kauft einen Standort zu, die Emissionen steigen, das Basisjahr bleibt unverändert. Der Vergleich über die Jahre wird damit wertlos, und die Norm verlangt genau diese Nachführung.

Kategorie 3 bis 6 nach Verfügbarkeit statt nach Wesentlichkeit. Aufgenommen wird, was leicht zu bekommen war — Dienstreisen und Pendeln —, während der eingekaufte Stahl fehlt, der den größten Anteil ausmacht. Die Auswahl muss begründet sein, nicht bequem.

Doppelzählungen an der Grenze. Der Werkverkehr taucht in Kategorie 1 und in Kategorie 3 auf, oder eine Tochtergesellschaft wird sowohl über die Konsolidierung als auch über die eingekaufte Leistung erfasst.

Kältemittel und Prozessemissionen vergessen. Klimaanlagen, Kälteanlagen und Löschanlagen verlieren Füllmengen. Die Werte stehen im Wartungsprotokoll, nicht in der Buchhaltung — und werden deshalb regelmäßig übersehen, obwohl sie wegen hoher Treibhauspotenziale erheblich ins Gewicht fallen.

Keine Aussage zur Unsicherheit. Die Bilanz nennt eine Zahl auf drei Nachkommastellen und sagt nichts darüber, wie belastbar sie ist. Scheingenauigkeit ist in der Prüfung ein Warnsignal, kein Qualitätsmerkmal.

Niemand ist zuständig. Die Daten liegen bei Einkauf, Technik, Fuhrpark und Buchhaltung, verantwortlich für das Ergebnis fühlt sich niemand. Wie bei jedem Managementthema ist die Frage der Verantwortung vor der Methodenfrage zu klären.

Abgrenzung zu verwandten Normen und Regelwerken

RegelwerkGegenstandVerhältnis zu ISO 14064
GHG Protocol Corporate StandardOrganisationsbilanz, Scope 1 bis 3Inhaltlich verwandt, andere Gliederung; beide Ergebnisse lassen sich ineinander überführen
ISO 14067Fußabdruck eines einzelnen ProduktsProdukt- statt Organisationsebene, beruht auf der Ökobilanz nach ISO 14040/14044
ISO 14065Anforderungen an die prüfenden StellenRegelt, wer verifizieren darf — nicht, wie gerechnet wird
ISO 14068-1Aussagen zur KlimaneutralitätSetzt eine Bilanz voraus, geht aber über sie hinaus: Reduktionspfad und Umgang mit Kompensation
ISO 14001UmweltmanagementsystemZertifizierbar; enthält keine Rechenmethode für Emissionen, kann ISO 14064 aber als Verfahren aufnehmen
ISO 50001EnergiemanagementsystemZertifizierbar; liefert die Verbrauchsdaten, aus denen ein großer Teil der Bilanz entsteht
CSRD und ESRSGesetzliche Berichtspflicht zur NachhaltigkeitVerlangt Emissionsangaben; ISO 14064 ist eine geeignete Methode, sie zu erzeugen, ersetzt die Berichtspflicht aber nicht

Die praktische Reihenfolge ist dabei meist umgekehrt zur Erwartung: Zuerst steht die Frage, wer die Zahl wofür braucht. Erst danach entscheidet sich, ob es die Organisationsbilanz nach ISO 14064-1, der Produktfußabdruck nach ISO 14067 oder schlicht ein sauberer Energiebericht sein muss.

Häufige Fragen zu ISO 14064

Kann man sich nach ISO 14064 zertifizieren lassen?

Nein. ISO 14064 beschreibt kein Managementsystem, sondern ein Rechenverfahren. Es gibt deshalb nichts, was dauerhaft zertifiziert werden könnte. Möglich ist die Verifizierung: Eine unabhängige Stelle prüft eine konkrete Treibhausgasbilanz für ein konkretes Berichtsjahr und gibt dazu ein Prüfungsurteil ab. Das Ergebnis ist eine Verifizierungsaussage, kein Zertifikat mit dreijähriger Laufzeit.

Was ist der Unterschied zwischen ISO 14064 und dem GHG Protocol?

Inhaltlich sind beide weitgehend deckungsgleich, die Gliederung unterscheidet sich. Das GHG Protocol arbeitet mit Scope 1, 2 und 3, ISO 14064-1 seit der Fassung von 2018 mit sechs Kategorien. Scope 3 verteilt sich dabei auf die Kategorien 3 bis 6. Wer nach GHG Protocol gerechnet hat, muss die Zahlen nicht neu erheben, sondern nur umsortieren und die Berichtsanforderungen der Norm ergänzen.

Brauche ich ISO 14064, wenn ich schon ISO 14001 habe?

Nicht zwingend, aber die beiden ergänzen sich. ISO 14001 verlangt, Umweltaspekte zu bewerten und zu steuern, schreibt aber keine Rechenmethode für Emissionen vor. ISO 14064 liefert genau diese Methode. Viele Organisationen führen die THG-Bilanz als Verfahren innerhalb ihres bestehenden Umweltmanagementsystems.

Was kostet eine Verifizierung nach ISO 14064-3?

Das hängt vom Umfang der Bilanz ab, vor allem von der Zahl der Standorte und davon, wie weit die indirekten Emissionen einbezogen werden. Treiber sind der Stichprobenumfang und die Datenqualität: Eine Bilanz mit sauberer Datenspur ist deutlich schneller prüfbar als eine, bei der Verbrauchswerte aus Rechnungen rekonstruiert werden müssen. Belastbare Pauschalpreise gibt es nicht.

Darf ich mit einer verifizierten Bilanz für Klimaneutralität werben?

Nein. Eine THG-Bilanz sagt aus, wie viel emittiert wurde — nicht, dass etwas neutral sei. Aussagen zur Klimaneutralität regelt ISO 14068-1, und wettbewerbsrechtlich sind solche Werbeaussagen in Deutschland stark eingeschränkt. Wer wirbt, muss in der Werbung selbst erklären, was gemeint ist.

Welcher Teil der Norm gilt für mein Unternehmen?

In aller Regel Teil 1. Teil 2 betrifft einzelne Minderungsprojekte, etwa den Ersatz einer Heizzentrale, bei denen die eingesparte Menge belegt werden soll. Teil 3 richtet sich an die Prüfer und beschreibt, wie validiert und verifiziert wird. Teil 3 lesen Sie trotzdem, wenn Sie wissen wollen, woran Ihre Bilanz später gemessen wird.

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