Audit und Prüfung

Nachaudit

Ein Nachaudit ist ein zusätzlicher Audittermin, mit dem die Umsetzung und Wirksamkeit von Korrekturmaßnahmen nach einer Abweichung überprüft wird.

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Zwei Personen prüfen gemeinsam Unterlagen an einem Tisch

Ein Nachaudit findet statt, wenn die Behebung einer Abweichung nicht am Schreibtisch nachprüfbar ist. Es ist kein zweiter Versuch, sondern die Verifizierung genau der Punkte, die beim letzten Mal offen geblieben sind.

Der Anlass

Auslöser ist fast immer eine Hauptabweichung aus einem Zertifizierungs-, Überwachungs- oder Rezertifizierungsaudit. Die Zertifizierungsstelle muss die Korrektur und die Korrekturmaßnahme verifizieren, bevor ein Zertifikat erteilt oder aufrechterhalten wird.

Für diese Verifizierung gibt es zwei Wege. Der günstige ist die Prüfung eingereichter Nachweise. Der teure ist der Ortstermin. Welcher greift, entscheidet die Zertifizierungsstelle nach der Art der Abweichung — nicht nach dem Wunsch des Unternehmens.

Die Frist im Hintergrund

Nach einem Stufe-2-Audit müssen Hauptabweichungen innerhalb von sechs Monaten nach dem letzten Audittag verifiziert geschlossen sein. Läuft diese Frist ab, hilft kein Nachaudit mehr: Dann ist ein vollständiges neues Stufe-2-Audit fällig.

Praktisch bedeutet das, dass die sechs Monate nicht für die Umsetzung zur Verfügung stehen, sondern für Umsetzung, Wirksamkeitsnachweis, Terminfindung und Verifizierung zusammen. Wer nach fünf Monaten einen Nachaudittermin anfragt, findet oft keinen mehr — Auditorenkalender sind selten kurzfristig frei.

Was im Nachaudit tatsächlich geprüft wird

Nicht, ob etwas repariert wurde, sondern ob die Ursache beseitigt ist. Der Unterschied entscheidet über das Ergebnis:

  • Korrektur — der konkrete Fehler ist behoben. Das fehlende Prüfprotokoll wurde erstellt.
  • Korrekturmaßnahme — die Ursache ist beseitigt. Der Prozess, der das Protokoll vergessen ließ, ist geändert.
  • Wirksamkeitsnachweis — die Änderung wirkt. Seit der Änderung sind alle Protokolle vorhanden, belegt an Stichproben aus mehreren Wochen.

Der häufigste Fehler ist der Halt nach dem ersten Punkt. Es wird nachgereicht, was fehlte, und als erledigt gemeldet. Im Nachaudit fragt der Auditor dann nach dem zweiten und dritten Punkt — und stellt fest, dass sich am Prozess nichts geändert hat.

Eine strukturierte Ursachenanalyse hilft hier, ob mit Ishikawa-Diagramm, Fünf-Warum oder 8D-Report. Entscheidend ist nicht die Methode, sondern dass die Antwort auf die Frage „warum konnte das passieren” nicht „Unachtsamkeit” lautet. Diese Antwort führt zu einer Ermahnung, und Ermahnungen sind keine Korrekturmaßnahmen.

Aufwand und Planung

Ein Nachaudit wird zusätzlich berechnet und ist im Angebot für die Zertifizierung nicht enthalten. Bei mehreren offenen Punkten in verschiedenen Bereichen lohnt es sich, alle Nachweise gemeinsam vorzulegen, statt einzeln nachzureichen. Jede weitere Runde kostet Zeit aus derselben Frist.

Ebenso planbar ist der Teilnehmerkreis. Betroffen sind selten alle Bereiche, aber die Personen, die die Maßnahme umgesetzt haben, sollten verfügbar sein — nicht nur der Beauftragte, der sie dokumentiert hat. Ein Nachaudit, in dem allein die Systembetreuung Rede und Antwort steht, endet häufig mit derselben Feststellung wie zuvor: Die Maßnahme existiert auf Papier und ist im Bereich nicht angekommen. Der Auditor sucht den Nachweis dort, wo gearbeitet wird.

Häufige Fragen

Ist ein Nachaudit nach jeder Hauptabweichung nötig?

Nein. Wenn sich die Behebung durch Unterlagen belegen lässt — ein nachgeholtes internes Audit samt Bericht, eine durchgeführte Managementbewertung, ein überarbeitetes Verfahren mit Anwendungsnachweisen —, genügt oft die Dokumentenprüfung. Ein Ortstermin wird nötig, wo die Wirksamkeit nur vor Ort sichtbar ist: an Anlagen, Arbeitsplätzen und im tatsächlichen Ablauf.

Wie groß ist der Umfang eines Nachaudits?

Es beschränkt sich auf die offenen Feststellungen und deren unmittelbares Umfeld, nicht auf das gesamte System. Sichtet der Auditor dabei allerdings weitere Abweichungen im geprüften Bereich, kann er sie aufnehmen — ein Nachaudit ist kein rechtsfreier Raum, sondern ein reguläres Audit mit engem Fokus.

Was unterscheidet Nachaudit und Sonderaudit?

Das Nachaudit folgt einer Abweichung aus einem vorangegangenen Audit. Ein Sonderaudit hat andere Anlässe: eine Beschwerde über den Zertifikatsinhaber, eine wesentliche Änderung von Organisation oder Geltungsbereich, eine anstehende Aufhebung einer Aussetzung. Sonderaudits werden teils kurzfristig und ohne die übliche Vorlaufzeit angesetzt.

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