Ein Nachaudit findet statt, wenn die Behebung einer Abweichung nicht am Schreibtisch nachprüfbar ist. Es ist kein zweiter Versuch, sondern die Verifizierung genau der Punkte, die beim letzten Mal offen geblieben sind.
Der Anlass
Auslöser ist fast immer eine Hauptabweichung aus einem Zertifizierungs-, Überwachungs- oder Rezertifizierungsaudit. Die Zertifizierungsstelle muss die Korrektur und die Korrekturmaßnahme verifizieren, bevor ein Zertifikat erteilt oder aufrechterhalten wird.
Für diese Verifizierung gibt es zwei Wege. Der günstige ist die Prüfung eingereichter Nachweise. Der teure ist der Ortstermin. Welcher greift, entscheidet die Zertifizierungsstelle nach der Art der Abweichung — nicht nach dem Wunsch des Unternehmens.
Die Frist im Hintergrund
Nach einem Stufe-2-Audit müssen Hauptabweichungen innerhalb von sechs Monaten nach dem letzten Audittag verifiziert geschlossen sein. Läuft diese Frist ab, hilft kein Nachaudit mehr: Dann ist ein vollständiges neues Stufe-2-Audit fällig.
Praktisch bedeutet das, dass die sechs Monate nicht für die Umsetzung zur Verfügung stehen, sondern für Umsetzung, Wirksamkeitsnachweis, Terminfindung und Verifizierung zusammen. Wer nach fünf Monaten einen Nachaudittermin anfragt, findet oft keinen mehr — Auditorenkalender sind selten kurzfristig frei.
Was im Nachaudit tatsächlich geprüft wird
Nicht, ob etwas repariert wurde, sondern ob die Ursache beseitigt ist. Der Unterschied entscheidet über das Ergebnis:
- Korrektur — der konkrete Fehler ist behoben. Das fehlende Prüfprotokoll wurde erstellt.
- Korrekturmaßnahme — die Ursache ist beseitigt. Der Prozess, der das Protokoll vergessen ließ, ist geändert.
- Wirksamkeitsnachweis — die Änderung wirkt. Seit der Änderung sind alle Protokolle vorhanden, belegt an Stichproben aus mehreren Wochen.
Der häufigste Fehler ist der Halt nach dem ersten Punkt. Es wird nachgereicht, was fehlte, und als erledigt gemeldet. Im Nachaudit fragt der Auditor dann nach dem zweiten und dritten Punkt — und stellt fest, dass sich am Prozess nichts geändert hat.
Eine strukturierte Ursachenanalyse hilft hier, ob mit Ishikawa-Diagramm, Fünf-Warum oder 8D-Report. Entscheidend ist nicht die Methode, sondern dass die Antwort auf die Frage „warum konnte das passieren” nicht „Unachtsamkeit” lautet. Diese Antwort führt zu einer Ermahnung, und Ermahnungen sind keine Korrekturmaßnahmen.
Aufwand und Planung
Ein Nachaudit wird zusätzlich berechnet und ist im Angebot für die Zertifizierung nicht enthalten. Bei mehreren offenen Punkten in verschiedenen Bereichen lohnt es sich, alle Nachweise gemeinsam vorzulegen, statt einzeln nachzureichen. Jede weitere Runde kostet Zeit aus derselben Frist.
Ebenso planbar ist der Teilnehmerkreis. Betroffen sind selten alle Bereiche, aber die Personen, die die Maßnahme umgesetzt haben, sollten verfügbar sein — nicht nur der Beauftragte, der sie dokumentiert hat. Ein Nachaudit, in dem allein die Systembetreuung Rede und Antwort steht, endet häufig mit derselben Feststellung wie zuvor: Die Maßnahme existiert auf Papier und ist im Bereich nicht angekommen. Der Auditor sucht den Nachweis dort, wo gearbeitet wird.
