Audit

Nichtkonformität: Abweichung und Korrektur

Eine Nichtkonformität ist die Nichterfüllung einer Anforderung — mehr nicht. Sie ist kein Vorwurf und im Audit der Normalfall. Was zählt, ist der Umgang damit.

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Zwei Mitarbeitende analysieren an einer Pinnwand die Ursache einer Abweichung

Nichtkonformität ist ein nüchterner Begriff für eine nüchterne Sache: Eine Anforderung wird nicht erfüllt. Die Anforderung kann aus der Norm stammen, aus einem Kundenvertrag, aus einer gesetzlichen Vorgabe oder aus einer eigenen Festlegung.

Der häufigste Denkfehler ist, Abweichungen als Misserfolg zu behandeln. Ein Managementsystem, das keine findet, sucht nicht.

Die drei Begriffe, die auseinandergehalten werden müssen

Nichtkonformität — die Nichterfüllung einer Anforderung. Der Befund.

Korrektur — die Beseitigung der festgestellten Nichtkonformität. Das falsche Etikett wird ersetzt, die fehlende Unterschrift nachgeholt, die abgelaufene Charge gesperrt.

Korrekturmaßnahme — die Beseitigung der Ursache, damit die Nichtkonformität nicht wiederkehrt. Der Etikettierungsprozess bekommt eine Prüfung, die Freigaberegel wird geändert, die Chargenüberwachung wird automatisiert.

Kapitel 10.2 verlangt beides. In der Praxis wird fast immer nur korrigiert — und deshalb kehren dieselben Abweichungen im nächsten Audit zurück.

Nicht dazu gehört die Vorbeugung: Eine Maßnahme gegen ein Risiko, das sich noch nicht verwirklicht hat, ist keine Korrekturmaßnahme. Sie gehört in die Planung von Risiken und Chancen. Wer beides im selben Formular führt, verwischt den Unterschied und produziert Maßnahmenlisten, in denen niemand mehr erkennt, was auf einen tatsächlichen Befund zurückgeht.

Was Kapitel 10.2 fordert

Bei einer Nichtkonformität muss die Organisation:

  1. reagieren — sie steuern und korrigieren, und mit den Folgen umgehen,
  2. bewerten, ob die Ursache beseitigt werden muss, damit sie nicht wiederkehrt,
  3. die Ursache ermitteln und prüfen, ob ähnliche Nichtkonformitäten anderswo bestehen oder auftreten könnten,
  4. Maßnahmen umsetzen,
  5. die Wirksamkeit der Maßnahmen bewerten,
  6. bei Bedarf Risiken und Chancen aktualisieren und das System ändern,
  7. Nachweise über Art der Abweichung, ergriffene Maßnahmen und Ergebnisse aufbewahren.

Punkt 3 ist der, der am häufigsten fehlt: die Frage, wo derselbe Mechanismus sonst noch wirken kann. Sie ist der Unterschied zwischen Reparatur und Verbesserung.

Haupt- und Nebenabweichung

HauptabweichungNebenabweichung
KennzeichenAnforderung vollständig nicht erfüllt, Systemversagen, oder Häufung mit MusterPunktuelle Nichterfüllung ohne Systemversagen
BeispielEs gibt kein internes AuditprogrammEin Auditbericht wurde nicht unterzeichnet
Folge bei der ErstzertifizierungErteilung ausgesetzt, Nachweis erforderlich, häufig NachauditZertifikat wird in der Regel erteilt, Nachweis binnen Frist
Folge im ÜberwachungsauditNachweis erforderlich; bleibt er aus, folgt die AussetzungZertifikat bleibt gültig, Nachweis binnen Frist

Die Einstufung liegt beim Auditor und ist begründungspflichtig. Mehrere Nebenabweichungen zum selben Normkapitel können gemeinsam als Hauptabweichung gewertet werden — der Auditor sieht dann nicht Einzelfälle, sondern ein Muster.

Ein brauchbarer Maßnahmenplan

Für jede Abweichung gehören hinein:

  • die Feststellung im Wortlaut und die verletzte Anforderung,
  • die Sofortkorrektur mit Datum,
  • die Ursachenanalyse — mit Methode, nicht als Behauptung. Ishikawa oder die 5-Why-Methode leisten hier gute Dienste,
  • die Korrekturmaßnahme mit Verantwortlichem und Termin,
  • die Ausweitungsprüfung: Wo sonst noch?
  • der Wirksamkeitsnachweis mit Datum und Beleg.

Der letzte Punkt entscheidet über die Anerkennung. „Maßnahme umgesetzt” ist kein Nachweis. Belegt werden muss, dass die Abweichung seither nicht wieder aufgetreten ist — über einen Zeitraum, der aussagekräftig ist.

Was als Wirksamkeitsnachweis durchgeht

Zertifizierungsstellen weisen Nachweise regelmäßig zurück. Der Unterschied ist berechenbar:

Wird akzeptiertWird zurückgewiesen
Geänderte Verfahrensanweisung mit Freigabedatum plus Aufzeichnungen aus mehreren Durchläufen danachDie geänderte Verfahrensanweisung allein
Auswertung der betroffenen Kennzahl über mehrere Perioden nach der Änderung„Der Prozess läuft jetzt korrekt”
Stichprobe aus dem Zeitraum nach der Umsetzung, dokumentiert und datiertTeilnehmerliste einer Schulung
Bericht eines Folgeaudits im betroffenen BereichBestätigung des Bereichsleiters ohne Beleg

Die rechte Spalte hat ein gemeinsames Muster: Sie belegt die Aktivität, nicht die Wirkung. Wirksamkeit heißt, dass sich etwas Messbares geändert hat — und dafür braucht es Daten aus der Zeit nach der Maßnahme.

Die häufigsten Fehler

Die Ursache ist keine. „Mitarbeiter hat nicht aufgepasst” beendet die Analyse, statt sie zu führen. Die Anschlussfrage lautet: Warum war der Fehler möglich, und warum ist er nicht aufgefallen?

Schulung als Allzweckmaßnahme. Eine Nachschulung ist selten falsch und selten ausreichend. Wenn ein Prozess nur mit besonderer Aufmerksamkeit fehlerfrei läuft, ist der Prozess das Problem.

Der Nachweis wird zu spät begonnen. Das ist der Fehler, der am zuverlässigsten Geld kostet. Bei einer Nebenabweichung laufen die Fristen ab dem Abschlussgespräch. Wer die Maßnahme erst kurz vor Fristende umsetzt, hat keinen Zeitraum mehr, über den er Wirksamkeit belegen könnte — und muss entweder eine Fristverlängerung erbitten oder ein Nachaudit bezahlen. Beginnen Sie deshalb in der ersten Woche nach dem Audit, nicht im letzten Monat der Frist.

Fristen verstreichen ganz. Offene Abweichungen aus dem Vorjahr sind der schnellste Weg zu einer Hauptabweichung im Folgeaudit — und bei bestehendem Zertifikat der erste Schritt Richtung Aussetzung, wie unter Überwachungsaudit beschrieben.

Nur externe Feststellungen werden bearbeitet. Wenn eigene Befunde aus internen Audits folgenlos bleiben, ist der Verbesserungsprozess nach außen inszeniert, nicht nach innen wirksam.

Jede Kleinigkeit wird zum Fall. Das umgekehrte Extrem ist ebenso schädlich. Wer jeden Tippfehler formal erfasst, erzeugt eine Liste, die niemand mehr auswertet, und verliert die wenigen Befunde, auf die es ankommt. Legen Sie eine Schwelle fest, dokumentieren Sie sie, und wenden Sie sie konsistent an — der Auditor prüft nicht die Zahl der Einträge, sondern ob das Verfahren nachvollziehbar ist.

Häufige Fragen

Was unterscheidet Korrektur von Korrekturmaßnahme?

Die Korrektur beseitigt die Abweichung selbst — das falsche Etikett wird ersetzt. Die Korrekturmaßnahme beseitigt die Ursache, damit sie nicht wiederkehrt — der Etikettierungsprozess wird geändert. Die Norm verlangt beides, aber nur die Korrekturmaßnahme verhindert die Wiederholung. Berichte, die nur Korrekturen enthalten, werden regelmäßig zurückgewiesen.

Wann ist eine Abweichung eine Hauptabweichung?

Wenn eine Normanforderung vollständig nicht erfüllt ist, wenn das System in einem wesentlichen Punkt versagt, oder wenn sich mehrere Nebenabweichungen zu einem Muster verdichten. Beispiel: Eine einzelne fehlende Unterweisung ist eine Nebenabweichung; ein Unterweisungsprozess, den es überhaupt nicht gibt, ist eine Hauptabweichung.

Wie lange haben wir Zeit, eine Abweichung zu schließen?

Üblich sind drei Monate für den Nachweis bei Nebenabweichungen. Bei Hauptabweichungen wird das Zertifikat erst erteilt oder aufrechterhalten, wenn die Behebung nachgewiesen ist — häufig mit einem Nachaudit. Die konkreten Fristen legt die Zertifizierungsstelle fest und teilt sie im Abschlussgespräch mit. Sie laufen ab dem Audittag, nicht ab Zugang des Berichts.

Was, wenn wir mit einer Feststellung nicht einverstanden sind?

Verlangen Sie den Bezug auf die konkrete Anforderung, gegen die verstoßen wurde. Jede Abweichung muss darauf gestützt sein, und ein sachlicher Einwand im Auditgang ist der beste Zeitpunkt dafür. Bleibt Uneinigkeit, hat jede akkreditierte Zertifizierungsstelle ein Beschwerdeverfahren; im nächsten Schritt steht die Akkreditierungsstelle zur Verfügung.

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