Audit und Prüfung

Rezertifizierung

Die Rezertifizierung ist das vollständige Audit am Ende des Drei-Jahres-Zyklus, mit dem die Zertifizierung für einen neuen Zyklus erneuert wird.

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Zwei Personen prüfen gemeinsam Unterlagen an einem Tisch

Die Rezertifizierung schließt den Drei-Jahres-Zyklus ab und eröffnet den nächsten. Sie bewertet nicht nur den aktuellen Stand des Systems, sondern seine Leistung über die gesamten drei Jahre.

Was sie von der Erstzertifizierung unterscheidet

Es gibt kein Stufe-1-Audit. Die Auditbereitschaft ist aus den Überwachungsaudits bekannt, eine erneute Vorprüfung wäre ohne Erkenntnisgewinn.

Der Aufwand liegt deutlich unter dem der Erstzertifizierung, aber über dem eines Überwachungsaudits — als Faustregel etwa zwei Drittel des Erstaudits.

Inhaltlich kommt eine Frage hinzu, die es vorher nicht gab: Hat sich das System entwickelt? Der Auditor vergleicht Ziele, Kennzahlen und Maßnahmen über drei Jahre. Ein System, das noch exakt so aussieht wie am Tag der Erstzertifizierung, erzeugt an dieser Stelle Rückfragen — die Norm fordert fortlaufende Verbesserung, und drei Jahre ohne erkennbare Veränderung sind ein Befund.

Die Frist, die tatsächlich zählt

Das Rezertifizierungsverfahren muss vor dem Ablaufdatum des Zertifikats abgeschlossen sein. Abgeschlossen heißt: Audit durchgeführt, offene Abweichungen nachweislich geschlossen, Entscheidung der Zertifizierungsstelle getroffen.

Der Audittermin allein genügt also nicht. Zwischen Abschlussgespräch und Entscheidung liegen Berichtserstellung, Nachweisprüfung und die unabhängige Zertifizierungsentscheidung. Wer den Termin vier Wochen vor Ablauf legt und eine Hauptabweichung einfängt, verliert die Gültigkeit.

Ein Vorlauf von drei bis vier Monaten vor Ablauf ist die praktische Untergrenze. Ausschlaggebend ist das Datum auf dem Zertifikat, nicht der Jahrestag des letzten Überwachungsaudits.

Einen Sonderfall bildet die Normrevision. Erscheint während des Zyklus eine neue Ausgabe, gilt eine Übergangsfrist, nach deren Ablauf Zertifikate der alten Fassung ungültig werden. Fällt die Rezertifizierung in diesen Zeitraum, wird sie üblicherweise gleich gegen die neue Fassung durchgeführt — mit entsprechendem Vorbereitungsaufwand für Dokumentation, internes Audit und Schulung. Wer den Termin plant, klärt deshalb zuerst, welche Fassung am Audittag maßgeblich ist.

Wenn die Frist reißt

Läuft das Zertifikat ab, endet die Zertifizierung. In der Zwischenzeit darf weder das Zertifikat noch das Zeichen verwendet werden — das betrifft Website, Angebote, Briefpapier und Ausschreibungsunterlagen.

Die Zertifizierungsstelle kann die Zertifizierung innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf wiederherstellen, sofern die offenen Tätigkeiten abgeschlossen werden. Nach diesem Zeitraum ist eine vollständige Erstzertifizierung mit beiden Stufen fällig. Für Unternehmen in laufenden Ausschreibungen ist die Lücke im Zertifikatsverzeichnis das eigentliche Problem, nicht der Mehraufwand.

Was vorher auf dem Tisch liegen sollte

  • der vollständige interne Auditzyklus über alle Prozesse und Normkapitel,
  • die aktuelle Managementbewertung mit dokumentierten Entscheidungen,
  • der Status aller Abweichungen aus den Überwachungsaudits, mit Wirksamkeitsnachweis,
  • die Entwicklung der Qualitätsziele über drei Jahre,
  • gemeldete Änderungen an Organisation, Standorten und Geltungsbereich.

Der letzte Punkt wird am häufigsten übersehen. Änderungen sind laufend meldepflichtig, nicht erst zum Rezertifizierungstermin. Wer sie sammelt und gebündelt vorlegt, erklärt damit auch, dass in der Zwischenzeit gegen einen veralteten Geltungsbereich auditiert wurde.

Häufige Fragen

Gibt es bei der Rezertifizierung ein Stufe-1-Audit?

In der Regel nicht, weil die Auditbereitschaft aus dem laufenden Zyklus bekannt ist. Eine Ausnahme macht die Zertifizierungsstelle bei wesentlichen Änderungen: neue Standorte, ein deutlich erweiterter Geltungsbereich, ein Wechsel der Normfassung oder ein längerer Stillstand des Systems können eine erneute Vorprüfung auslösen.

Was passiert, wenn das Zertifikat vorher abläuft?

Die Zertifizierung endet mit dem Ablaufdatum, auch wenn das Audit bereits stattgefunden hat. Die Zertifizierungsstelle kann sie innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf wiederherstellen, wenn die offenen Tätigkeiten abgeschlossen werden. Danach bleibt nur eine vollständige Erstzertifizierung mit Stufe 1 und Stufe 2.

Verschiebt ein späterer Audittermin das Ablaufdatum?

Nein. Das neue Zertifikat knüpft an den bisherigen Zyklus an, nicht an den Termin des Rezertifizierungsaudits. Wer spät auditiert, verliert also Gültigkeitszeit, statt sie zu gewinnen. Ein früher Termin verkürzt den Zyklus umgekehrt nicht — er schafft nur Puffer für offene Abweichungen.

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