Dokumentation

Prozessbeschreibung: was hineingehört

Eine Vorlage löst das Problem nicht, das Sie tatsächlich haben. Die Arbeit steckt in zwei Entscheidungen: wo der Prozess beginnt und wo er endet — alles andere folgt daraus.

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Ablaufplan eines Prozesses mit Zuständigkeiten an einer Wand

Eine Prozessbeschreibung hält fest, was in welcher Reihenfolge von wem gemacht wird — über Abteilungsgrenzen hinweg, von einem definierten Auslöser bis zu einem definierten Ergebnis. Sie ist das Dokument, das die Übergaben sichtbar macht.

Wer nach einer Vorlage sucht, sucht meist die Gliederung. Die steht weiter unten. Nur löst sie das eigentliche Problem nicht: Eine leere Struktur beantwortet nicht, wo der Prozess anfängt, wo er aufhört und wer an den Übergabepunkten zuständig ist. Genau diese Festlegungen sind der Inhalt, und sie lassen sich nicht herunterladen.

Die Bestandteile, für die sonst eine Vorlage gesucht wird

BestandteilWas konkret hineingehört
KopfdatenTitel, Dokumentennummer, Stand, Freigabedatum, freigebende Rolle
ZweckEin bis zwei Sätze: Wozu existiert dieser Prozess, welches Ergebnis liefert er
GeltungsbereichStandorte, Produktgruppen, Auftragsarten — und ausdrücklich, wofür er nicht gilt
ProzessgrenzenAuslösendes Ereignis und abschließendes Ergebnis, beide beobachtbar formuliert
Eingaben und ErgebnisseWas von wem hereinkommt, was an wen herausgeht
AblaufNummerierte Schritte oder Diagramm, jeder Schritt mit genau einer verantwortlichen Rolle
SchnittstellenJede Übergabe mit Empfänger, Form der Übergabe und Anforderung an das Übergebene
KennzahlenWoran gemessen wird, wie oft, wer bewertet
Mitgeltende UnterlagenFormblätter, Checklisten, verknüpfte Anweisungen, externe Vorgaben
ÄnderungsstandVersion, Datum, Änderungsgrund

Die letzten beiden Zeilen fehlen in Vorlagensammlungen am häufigsten und sind im Audit am schnellsten zu prüfen.

Die Prozessgrenze ist die eigentliche Arbeit

Prozessbeschreibungen scheitern selten an der Mitte. Sie scheitern an den Enden.

Ein Beispiel aus der Reklamationsbearbeitung: Beginnt der Prozess mit dem Eingang der Kundenmeldung oder mit der Entscheidung, dass es sich um eine Reklamation und nicht um eine Rückfrage handelt? Und endet er mit der Gutschrift, mit der Antwort an den Kunden oder erst mit der geprüften Wirksamkeit der Korrekturmaßnahme? Je nach Antwort ist der Prozess ein anderer, hat andere Beteiligte und andere Kennzahlen.

Formulieren Sie beide Enden als beobachtbares Ereignis, nicht als Zustand. „Reklamation ist bearbeitet“ ist kein Ende, weil niemand sagen kann, wann das eintritt. „Antwortschreiben ist versendet und Vorgang im System auf abgeschlossen gesetzt“ ist eines.

Der zweite Punkt an den Enden ist die Anschlussfähigkeit. Das Ergebnis Ihres Prozesses ist die Eingabe eines anderen. Wenn dort andere Anforderungen gelten als hier beschrieben, haben Sie eine Lücke dokumentiert statt sie zu schließen. Diese Prüfung — Ergebnis hier gegen Eingabe dort — ist der Kern dessen, was die Norm als Wechselwirkung von Prozessen bezeichnet.

Welche Darstellungsform trägt

Es gibt kein vorgeschriebenes Format. Die Wahl entscheidet trotzdem darüber, ob das Dokument benutzt wird.

  • Nummerierte Schrittfolge mit Rollenspalte. Für Abläufe mit wenigen Verzweigungen. Schnell zu schreiben, schnell zu ändern, in jeder Textverarbeitung pflegbar.
  • Flussdiagramm mit Bahnen je Rolle. Für Abläufe mit mehreren Beteiligten und Entscheidungspunkten. Macht Übergaben sofort sichtbar, ist aber teurer in der Pflege — jede Änderung bedeutet Layoutarbeit.
  • Einseitige Prozesskarte. Turtle-Diagramm oder SIPOC fassen Eingaben, Ergebnisse, Mittel, Beteiligte und Messgrößen auf einer Seite zusammen. Gut als Einstieg und als Auditvorlage, zu grob als alleinige Beschreibung eines komplexen Ablaufs.

Ein verbreiteter Umweg: Der Ablauf wird als Diagramm gezeichnet und zusätzlich als Fließtext beschrieben. Damit existieren zwei Fassungen desselben Sachverhalts, und nach der zweiten Änderung stimmen sie nicht mehr überein. Entscheiden Sie sich für eine führende Darstellung. Was sie nicht abbildet, kommt als kurzer Zusatz daneben, nicht als Parallelbeschreibung.

Wo die Beschreibung endet und eine Anweisung beginnt

Die Ebenengrenze lässt sich an einem einzigen Merkmal festmachen: an der Zahl der beteiligten Rollen.

Solange eine Übergabe stattfindet — jemand reicht etwas an jemand anderen weiter —, gehört der Schritt in die Prozessbeschreibung. Sobald ein Schritt vollständig innerhalb einer Rolle abläuft und nur noch die Frage offen ist, wie diese Person ihn ausführt, ist die Ebene der Prozessbeschreibung verlassen. Dann gehört der Inhalt in eine Arbeitsanweisung, und in der Prozessbeschreibung steht nur noch der Verweis darauf.

Praktisch heißt das: Sätze, die Werkzeuge, Tastenfolgen, Einstellwerte oder Handgriffe nennen, sind in einer Prozessbeschreibung ein Warnzeichen. Sie zwingen dazu, das Dokument bei jeder Maschinen- oder Softwareänderung anzufassen, obwohl der Ablauf selbst unverändert bleibt.

Umgekehrt gilt: Wenn eine Prozessbeschreibung ausschließlich Schritte einer einzigen Abteilung enthält, beschreibt sie wahrscheinlich keinen Prozess, sondern eine Abteilungstätigkeit.

Lenkung: der ungelenkte Stand ist der teurere Befund

Der typische Auditbefund zu Prozessbeschreibungen ist nicht das fehlende Dokument. Es ist das vorhandene, dessen Status niemand belegen kann.

Vier Festlegungen halten das im Griff:

  1. Freigabe. Eine benannte Rolle gibt frei, erkennbar am Dokument selbst — nicht in einer separaten Liste, die im Audit erst gesucht werden muss.
  2. Version. Eindeutiger Stand in der Kopf- oder Fußzeile, damit er beim Ausdruck mitwandert. Details dazu unter Versionierung.
  3. Verteilung. Wer muss von einer Änderung erfahren? Bei Prozessbeschreibungen sind das die Rollen an den Schnittstellen, nicht nur der eigene Bereich.
  4. Rücknahme. Der alte Stand verschwindet aus dem Zugriff oder wird sichtbar als ungültig gekennzeichnet. Eine archivierte Fassung im schreibgeschützten Bereich ist zulässig, eine gleichrangig auffindbare nicht.

Wie sich das ohne zusätzliche Software organisieren lässt, beschreibt der Beitrag zur Dokumentenlenkung ohne Softwarechaos.

Eine Empfehlung zur Nummerierung, die später viel Arbeit spart: Vergeben Sie Dokumentennummern nicht nach Normkapiteln. Wer seine Beschreibungen als „PB 8.5.1“ führt, hängt seine gesamte Ablage an eine Kapitelstruktur, die bei der nächsten Revision der Norm nicht mehr passt. Eine fortlaufende Nummer plus eine Zuordnungsspalte in der Dokumentenliste erfüllt denselben Zweck und übersteht Normrevisionen.

Was die Norm wirklich verlangt

Seit 2015 spricht ISO 9001 nur noch von dokumentierter Information und schreibt keine Dokumentenart vor. Es gibt keine Pflicht zur Prozessbeschreibung, keine Pflicht zum QM-Handbuch und keine Vorgabe zur Gliederung.

Was Kapitel 4.4 verlangt, ist inhaltlich: Die Organisation bestimmt die erforderlichen Prozesse, ihre Reihenfolge und Wechselwirkung, die Kriterien und Methoden für Steuerung und Bewertung, die benötigten Ressourcen, die Verantwortlichkeiten und die Risiken. Sie hält dokumentierte Information in dem Umfang aufrecht, der zur Unterstützung der Durchführung nötig ist — und in dem Umfang, der das Vertrauen stützt, dass die Prozesse wie geplant ablaufen.

Wer daraus eine Prozessbeschreibung macht, tut das aus eigenem Entschluss. Das ist meist die richtige Entscheidung, aber es ist eine Entscheidung. Sie hat eine Folge, die häufig übersehen wird: Was Sie beschreiben, wird zum Prüfmaßstab. Ein Ablauf, der nirgends beschrieben ist, kann nicht von seiner Beschreibung abweichen.

Der Fehler, der die meisten Beschreibungen unbrauchbar macht

Prozesse werden entlang des Organigramms geschnitten. Es entsteht ein Vertriebsprozess, ein Fertigungsprozess, ein Versandprozess — drei Dokumente, die jeweils an der Abteilungsgrenze aufhören.

Genau dort liegen die Fehler. Der Termin, den der Vertrieb zusagt, bevor die Fertigung die Kapazität bestätigt hat, taucht in keinem der drei Dokumente auf, weil er zwischen ihnen liegt. Im Audit wird nach diesem Punkt gefragt, nicht nach dem Inhalt der einzelnen Beschreibung.

Der Gegentest ist einfach und dauert eine Viertelstunde: Nehmen Sie einen realen Auftrag und verfolgen Sie ihn vom Eingang bis zur Rechnung. Notieren Sie jede Stelle, an der etwas den Verantwortungsbereich wechselt. Wenn Ihre Beschreibungen an diesen Stellen enden statt sie zu beschreiben, ist die Prozessstruktur falsch geschnitten — und keine Vorlage der Welt korrigiert das.

Häufige Fragen

Wie detailliert muss eine Prozessbeschreibung sein?

So detailliert, dass eine fachkundige Person den Ablauf ohne Rückfrage übernehmen könnte — nicht detaillierter. Jeder zusätzliche Satz ist eine zusätzliche Anforderung, an der Sie im Audit gemessen werden. Die brauchbare Prüffrage lautet: Fällt eine Entscheidung anders aus, wenn dieser Satz fehlt? Wenn nein, streichen Sie ihn.

Reicht ein Flussdiagramm ohne Fließtext?

In vielen Fällen ja, wenn jeder Kasten eine Rolle trägt und die Übergaben erkennbar sind. Was ein Diagramm schlecht abbildet, sind Kriterien und Sonderfälle: Woran wird die Entscheidung an der Verzweigung festgemacht, und was gilt bei Vertretung? Diese Angaben gehören in eine kurze Legende neben das Diagramm, sonst fehlen sie ganz.

Muss jeder Prozess der Prozesslandkarte beschrieben werden?

Nein. Die Landkarte zeigt, welche Prozesse es gibt und wie sie zusammenhängen. Eine eigene Beschreibung lohnt dort, wo Verantwortung wechselt, wo Fehler teuer sind oder wo mehrere Personen denselben Ablauf unterschiedlich handhaben. Prozesse, die eine eingearbeitete Person allein und regelmäßig ausführt, brauchen keine eigene Beschreibung.

Wer gibt eine Prozessbeschreibung frei?

Der Prozesseigner. Das Qualitätsmanagement gibt Form, Nummernkreis und Freigabeweg vor, verantwortet aber nicht den fachlichen Inhalt. Wo das Qualitätsmanagement selbst freigibt, entstehen Beschreibungen, die der Fachbereich nicht als seine eigenen ansieht — und im Audit auch nicht vertritt.

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