Rolle und Verantwortung

Prozesseigner

Der Prozesseigner ist die Person, die Ablauf, Leistung und Verbesserung eines Prozesses verantwortet — auch dort, wo der Prozess ihre eigene Abteilung verlässt.

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Prozessablauf mit Verantwortlichkeiten an einer Wand dargestellt

Der Prozesseigner verantwortet einen Prozess von Anfang bis Ende: seinen Ablauf, seine Leistung und seine Verbesserung. Entscheidend ist der Zusatz „von Anfang bis Ende”. Verantwortung nur für den Abschnitt im eigenen Bereich ist Abteilungsleitung, nicht Prozessverantwortung.

Was die Rolle von der Abteilungsleitung unterscheidet

Abteilungen sind vertikal geschnitten, Prozesse laufen quer dazu. Ein Auftragsabwicklungsprozess beginnt im Vertrieb, geht über Arbeitsvorbereitung und Produktion in den Versand und endet in der Buchhaltung. Vier Bereiche, vier Vorgesetzte, ein Ergebnis.

Der Prozesseigner ist die Person, die für dieses Ergebnis geradesteht. Er stellt die Frage, die sonst niemand stellt: Warum dauert die Auftragsbestätigung im Schnitt sechs Tage, wenn jeder einzelne Bereich seine Bearbeitungszeit einhält? Antworten liegen fast immer in den Übergaben — dort, wo formal niemand zuständig ist.

Vier Befugnisse, ohne die die Rolle leer bleibt

  1. Den Ablauf ändern dürfen. Wer den Prozess nicht anpassen darf, verwaltet ihn.
  2. Kennzahlen bekommen. Ohne Durchlaufzeit, Fehlerquote oder Rückläuferquote lässt sich nichts steuern. Die Kennzahl muss den ganzen Prozess messen, nicht einen Abschnitt.
  3. Ressourcen anfordern oder eskalieren können. Kein eigenes Budget nötig, aber ein definierter Weg zur Entscheidung.
  4. Bei Zielkonflikten gehört werden. Wenn Vertrieb einen Termin zusagt, den die Produktion nicht halten kann, muss klar sein, wer entscheidet.

Fehlt Punkt vier, ist die Rolle im Alltag wirkungslos. Auditoren prüfen das mit einer einfachen Frage: Wer entscheidet, wenn zwei Bereiche im Prozess sich nicht einig sind? Eine Pause an dieser Stelle ist aussagekräftiger als jedes Organigramm.

Die Benennung allein erzeugt keine Verantwortung

Der verbreitete Ablauf sieht so aus: Für die Zertifizierung wird eine Prozesslandkarte gezeichnet, jeder Prozess bekommt einen Namen in der Spalte „Verantwortlich”, und die Sache gilt als erledigt. Ein Jahr später kennt die Hälfte der Genannten ihre Zuweisung nicht.

Was hilft, ist ein regelmäßiger, kurzer Termin, in dem der Prozesseigner seine Kennzahlen und offenen Punkte vorstellt. Nicht als Bericht an das Qualitätsmanagement, sondern als Arbeitsgespräch mit den beteiligten Bereichen. Aus diesen Terminen entstehen die Vorschläge, die später als Verbesserungspotenzial sichtbar werden.

Nützlich für den Einstieg ist ein SIPOC: Es klärt auf einer Seite, wer liefert, wer abnimmt und wo der Prozess anfängt und aufhört. Genau diese Grenzen sind später der Streitpunkt.

Woran es scheitert

Der Prozesseigner ist immer die Geschäftsführung. In kleinen Unternehmen naheliegend, aber es verschiebt jede Detailentscheidung nach oben. Besser sind wenige, echte Prozesse mit Verantwortlichen auf der Arbeitsebene.

Die Kennzahl misst den falschen Ausschnitt. Jede Abteilung erreicht ihr Teilziel, der Kunde wartet trotzdem. Messbare Ziele müssen am Prozessergebnis ansetzen.

Prozesseigner ohne Vertretung im Urlaub. Vier Wochen ohne Ansprechpartner für Eskalationen reichen, damit der Prozess wieder in Abteilungslogik zurückfällt.

Häufige Fragen

Steht der Begriff Prozesseigner in ISO 9001?

In dieser Form nicht. Die Norm verlangt, dass für jeden Prozess Verantwortungen und Befugnisse zugewiesen sind und dass Eingaben, Ergebnisse, Reihenfolge und Bewertungskriterien festgelegt werden. Der Begriff Prozesseigner ist die verbreitete Umsetzung dieser Anforderung. Wichtig ist nicht das Wort, sondern dass eine benannte Person für den gesamten Prozess einstehen kann.

Kann eine Abteilungsleitung zugleich Prozesseigner sein?

Ja, und das ist der Normalfall. Es wird nur dann zum Problem, wenn der Prozess die Abteilung verlässt und der Prozesseigner in den anderen Bereichen nichts zu sagen hat. Dann verantwortet er ein Ergebnis, das andere erzeugen. Diese Konstellation lässt sich nicht mit Zuständigkeitslisten lösen, sondern nur mit einer klaren Eskalationsregel.

Wie viele Prozesse sollte eine Person verantworten?

So viele, wie sie tatsächlich steuern kann. Eine Prozesslandkarte mit zwanzig Prozessen und drei Prozesseignern beschreibt keine Verantwortung, sondern eine Aufteilung des Papiers. Als Faustregel gilt: Wenn eine Person die Kennzahlen ihrer Prozesse nicht aus dem Kopf grob einordnen kann, sind es zu viele.

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