Dokument und Nachweis

Dokumentierte Information

Dokumentierte Information ist der Oberbegriff für alle Informationen, die eine Organisation lenken und aufrechterhalten muss — er ersetzt die frühere Trennung zwischen Dokumenten und Aufzeichnungen.

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Beschriftete Ordner in einem Aktenregal

Mit der Revision 2015 hat die ISO-Welt zwei Begriffe abgeschafft, die Jahrzehnte lang die Ordner gefüllt haben: Dokumente und Aufzeichnungen. An ihre Stelle trat ein Oberbegriff — dokumentierte Information.

Der Wechsel war mehr als kosmetisch. Er hat die verbindliche Dokumentenliste weitgehend abgeschafft.

Was tatsächlich vorgeschrieben ist

Bei ISO 9001 sind es überschaubar wenige Punkte:

Aufrechtzuerhalten: der Anwendungsbereich des Managementsystems, die Qualitätspolitik, die Qualitätsziele, sowie die dokumentierten Informationen, die die Organisation selbst als notwendig bestimmt.

Aufzubewahren: Nachweise zu Kompetenz, zur Eignung von Überwachungs- und Messmitteln, zu Anforderungsprüfungen bei Produkten und Dienstleistungen, zu Entwicklungstätigkeiten, zur Lieferantenbewertung, zur Rückverfolgbarkeit, zu Änderungen, zur Freigabe, zu Nichtkonformitäten, zu Überwachungsergebnissen, zu internen Audits, zur Managementbewertung und zu Korrekturmaßnahmen.

Alles andere entscheiden Sie. Die Norm sagt ausdrücklich, dass der Umfang von Größe, Art der Tätigkeit, Komplexität der Prozesse und Kompetenz der Mitarbeitenden abhängt. Welche Nachweise im Einzelnen gefordert sind, listet die Übersicht zu den Dokumenten, die ISO 9001 wirklich vorschreibt.

Der alte Unterschied hilft trotzdem weiter

Der Begriff ist zusammengefasst, die Behandlung ist es nicht. In der Praxis lohnt die Trennung weiterhin:

Vorgabe (früher: Dokument)Nachweis (früher: Aufzeichnung)
Blickrichtungin die Zukunft: so soll gearbeitet werdenin die Vergangenheit: so wurde gearbeitet
BeispieleVerfahrensanweisung, Prozessbeschreibung, leeres Formblattausgefülltes Formblatt, Prüfprotokoll, Auditbericht
Änderbarkeitwird versioniert und neu freigegebenwird nicht geändert, nur ergänzt oder korrigiert
Steuergrößegültige Fassung am ArbeitsplatzAufbewahrungsfrist und Auffindbarkeit

Wer beides gleich behandelt, produziert typischerweise versionierte Prüfprotokolle und unversionierte Arbeitsanweisungen — beides fällt im Audit auf.

Die Lenkung

Kapitel 7.5.3 verlangt, dass dokumentierte Informationen verfügbar und geeignet sind, wo sie gebraucht werden, und dass sie angemessen geschützt sind. Konkret bedeutet das, dass Sie regeln:

  • Kennzeichnung — Titel, Datum, Ersteller, Versionsnummer
  • Format und Medium — Papier, PDF, System
  • Prüfung und Freigabe — wer gibt frei, woran erkennt man das
  • Verteilung und Zugriff — wer bekommt es, wer darf ändern
  • Aufbewahrung und Vernichtung — wie lange, danach was
  • Umgang mit externen Dokumenten — Normen, Kundenzeichnungen, Gesetzestexte

Was der Auditor konkret prüft

Er verlangt selten eine Dokumentenliste. Er greift sich am Arbeitsplatz eine Anweisung und stellt drei Fragen: Ist das die gültige Fassung? Woran sehen Sie das? Wer hat sie freigegeben? Danach fragt er nach einem Nachweis aus dem letzten Quartal und misst die Zeit bis zum Fund. Was länger als ein paar Minuten dauert, gilt praktisch als nicht verfügbar.

Der praktische Rat

Weniger ist besser. Jedes Dokument muss gelenkt, aktuell gehalten, verteilt und im Audit vertreten werden. Ein System mit vierzig gepflegten Dokumenten schlägt eines mit zweihundert verwaisten — sowohl im Alltag als auch in der Bewertung.

Die brauchbare Prüffrage vor jedem neuen Dokument lautet: Trifft hier jemand eine Entscheidung, die ohne diese Beschreibung anders ausfiele? Wenn nein, schreiben Sie es nicht.

Häufige Fragen

Ist ein QM-Handbuch noch vorgeschrieben?

Nein, seit der Revision 2015 nicht mehr. Viele Organisationen führen trotzdem eines, weil es die Struktur zusammenhält und Auditoren einen Einstieg gibt. Vorgeschrieben sind nur der Anwendungsbereich, die Politik, die Ziele und eine Reihe konkreter Nachweise. Ein Handbuch ersetzt keine dieser Pflichten, es bündelt sie höchstens an einer Stelle.

Was bedeutet aufrechterhalten und aufbewahren?

Aufrechterhalten meint Dokumente, die aktuell gehalten werden — Verfahrensanweisungen, Prozessbeschreibungen. Aufbewahren meint Nachweise über Geschehenes — Auditberichte, Prüfprotokolle, Schulungsnachweise. Die Norm nutzt die Formulierungen bewusst unterschiedlich; im Audit ist die Unterscheidung selten ein Streitpunkt. Praktisch entscheidend ist die Folge daraus: Vorgaben werden versioniert und neu freigegeben, Nachweise nicht.

Wie lange müssen Nachweise aufbewahrt werden?

Die Norm nennt keine Fristen — die legen Sie selbst fest, unter Berücksichtigung gesetzlicher Anforderungen und Kundenvereinbarungen. Wichtig ist, dass die Festlegung existiert und eingehalten wird. Ein Prüfprotokoll, das nach zwei Jahren gelöscht wurde, obwohl zehn Jahre festgelegt sind, ist eine Abweichung.

Zählen E-Mails, Chatnachrichten und Fotos als dokumentierte Information?

Ja, wenn sie einen geforderten Nachweis erbringen. Die Norm ist medienneutral: Eine per Messenger erteilte Freigabe ist ein Nachweis, sofern erkennbar ist, wer wann was freigegeben hat. Praktisch wird es dann schwierig, weil solche Nachweise selten auffindbar und selten gesichert sind. Legen Sie deshalb fest, welches Medium für welchen Nachweis gilt.

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