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Wie Sie Prozesse beschreiben, ohne Romane zu schreiben

Die meisten Prozessbeschreibungen sind zu lang, weil sie die falsche Frage beantworten. Wer weiß, wofür der Text gelesen wird, kürzt ihn auf ein Drittel.

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Prozessablauf auf einem Flipchart skizziert

Beschreiben Sie Entscheidungen und Übergaben. Handgriffe lassen Sie weg. Das ist die ganze Regel, und sie kürzt die meisten Prozessbeschreibungen auf ein Drittel ihres Umfangs.

Der Grund für die Länge ist fast immer derselbe: Die Beschreibung wird für einen gedachten Auditor geschrieben, der alles verstehen soll, statt für die Person, die den Prozess ausführt und an einer bestimmten Stelle nicht weiterweiß. Das sind zwei völlig verschiedene Texte.

Jeder überflüssige Satz ist eine zusätzliche Anforderung

Das ist der Punkt, den Einsteiger übersehen. Ein Auditor prüft Ihr Unternehmen gegen zwei Maßstäbe: gegen die Norm und gegen Ihre eigenen Festlegungen. Was in Ihrer Verfahrensanweisung steht, gilt.

Wenn dort steht, dass die Freigabe schriftlich durch den Bereichsleiter erfolgt, dann muss es für jede Freigabe einen schriftlichen Nachweis geben. Wenn dort steht, dass die Prüfung „in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen“ erfolgt, wird der Auditor Fälle suchen, in denen es länger gedauert hat — und fragen, was die Ausnahme begründet hat.

Sätze, die Sie aus Gründlichkeit hineinschreiben, erzeugen Prüfumfang. Ein Dokument mit vierzig Festlegungen bietet vierzig Angriffspunkte. Ein Dokument mit zwölf bietet zwölf. Beide erfüllen die Norm gleich gut.

Was in eine Beschreibung gehört

Vier Angaben tragen den größten Teil des Nutzens:

  1. Auslöser und Ergebnis. Womit beginnt der Ablauf, was liegt am Ende vor, wer bekommt es.
  2. Die Übergaben. Jede Stelle, an der die Verantwortung wechselt. Genau dort entstehen im Betrieb die Fehler, und genau dort schaut der Auditor hin.
  3. Die Entscheidungspunkte mit Kriterium. Nicht „die Ware wird geprüft“, sondern: Ab welchem Befund geht die Ware zurück, wer entscheidet bei Grenzfällen, was passiert mit dem Grenzfall bis zur Entscheidung.
  4. Die mitgeltenden Unterlagen. Formblätter, Prüfanweisungen, Checklisten — als Verweis, nicht als Inhalt.

Alles andere ist Kandidat für die Streichliste. Insbesondere Handgriffe: Wie eine erfahrene Kraft eine Maschine bedient, gehört in eine Arbeitsanweisung am Arbeitsplatz oder in die Einarbeitung, nicht in die Prozessbeschreibung.

Ein Raster, das Sie am Schreiben hindert

Der zuverlässigste Weg zu einer kurzen Beschreibung ist ein Formular, in dem kein Platz für Prosa ist. Das Turtle-Diagramm leistet das: Es fragt sechs Dinge ab, und jedes Feld nimmt Stichworte auf.

FeldFrageTypischer Umfang
EingabeWas löst den Prozess aus, was kommt herein?2–4 Stichworte
ErgebnisWas verlässt den Prozess, wer empfängt es?2–4 Stichworte
WomitMaschinen, Systeme, FormblätterVerweisliste
WerVerantwortlicher, beteiligte Rollen, Kompetenzanforderung3–5 Zeilen
WieAblaufschritte, Entscheidungskriteriennummerierte Liste
Womit gemessenKennzahl, Zielwert, Erhebungsrhythmus1–2 Zeilen

Wer diese Felder ausfüllt, hat einen Prozess beschrieben. Die Alternative — SIPOC — funktioniert nach demselben Prinzip und eignet sich besser, wenn Lieferanten und Kunden eines Prozesses im Vordergrund stehen.

Der Vorteil eines solchen Rasters ist nicht die Vollständigkeit, sondern die Begrenzung. In ein Feld mit vier Zeilen schreibt niemand einen Absatz über die Bedeutung sorgfältigen Arbeitens.

Formulierungen, die kürzen

Prozessbeschreibungen werden lang, weil sie in Aufsatzsprache geschrieben sind. Drei Umstellungen reichen:

  • Ein Schritt, ein Satz, ein Verantwortlicher. „Der Disponent prüft die Verfügbarkeit im ERP und bestätigt den Liefertermin.“ Nicht: „Nachdem die Bestellung eingegangen ist, ist es Aufgabe des Disponenten, zunächst zu prüfen, ob …“
  • Aktiv und mit Rolle. „Die Fertigungsleitung gibt frei“ statt „es erfolgt eine Freigabe“. Passiv verschleiert Verantwortung — und Verantwortung ist genau das, was die Norm hier will.
  • Kein Begründungstext. Warum ein Wareneingang geprüft wird, muss nicht im Dokument stehen. Wer den Prozess ausführt, weiß es; wer ihn auditiert, fragt danach.

Streichen Sie außerdem jeden Satz, der eine Selbstverständlichkeit zur Anforderung macht: „Alle Mitarbeitenden arbeiten sorgfältig.“ Das ist nicht prüfbar, hilft niemandem und steht am Ende als offene Flanke im Dokument.

Wo die Grenze zur Unterbeschreibung liegt

Kürzen hat ein Ende. Zu knapp ist eine Beschreibung dann, wenn eine sachkundige Vertretung den Ablauf damit nicht durchführen kann. Das ist die Prüffrage — nicht, ob ein Fremder ihn versteht.

Drei Fälle rechtfertigen mehr Text:

  • Seltene Abläufe. Was zweimal im Jahr vorkommt, wird jedes Mal neu gelernt. Rückrufe, Notfälle, Jahresabschlüsse gehören dazu.
  • Hohe Folgekosten bei Fehlern. Wo ein Fehler nicht mehr korrigierbar ist, sind Kriterien und Freigaben ausführlicher festzulegen.
  • Gesetzlich oder vertraglich vorgegebene Nachweise. Wenn ein Kunde oder eine Behörde eine bestimmte Dokumentation verlangt, entscheidet nicht Ihr Kürzungswille.

Die Beschreibung wird nicht gelesen — sie wird nachgeschlagen

Deshalb ist Reihenfolge wichtiger als Vollständigkeit. Stellen Sie an den Anfang, was am häufigsten gebraucht wird: Zuständigkeiten und Entscheidungskriterien. Nach hinten kommt, was einmalig interessiert: Geltungsbereich, Begriffe, Änderungshistorie.

Ein zweiter Hebel ist der Verzicht auf Redundanz. Wenn die Regelung zur Freigabe von Dokumenten in einem eigenen Dokument steht, wiederholen Sie sie nicht in jeder Prozessbeschreibung. Sonst müssen Sie bei jeder Änderung alle Fundstellen anfassen — und übersehen eine. Genau das ist der Befund, mit dem Auditoren die Dokumentenlenkung aufmachen: zwei Dokumente derselben Organisation, die dieselbe Sache unterschiedlich regeln.

Was Sie streichen können, ohne etwas zu verlieren

Nehmen Sie eine bestehende Beschreibung und entfernen Sie in dieser Reihenfolge:

  1. Die Einleitung. „Dieser Prozess beschreibt …“ — die Überschrift sagt es bereits.
  2. Normverweise im Fließtext. Welches Kapitel eine Festlegung begründet, gehört allenfalls in eine Zuordnungstabelle, nicht in den Ablauf. Bei einer Revision der Norm müssen Sie sonst jedes Dokument anfassen.
  3. Begriffsdefinitionen, die im Betrieb ohnehin verstanden werden.
  4. Wiederholungen der Politik. Qualitätspolitik steht an einer Stelle, nicht in jedem Dokument.
  5. Konjunktive. „Sollte es zu Abweichungen kommen, könnte …“ Entweder es ist geregelt oder nicht.

Nach diesem Durchgang bleibt in aller Regel weniger als die Hälfte übrig — und dieser Rest ist der Teil, den jemand tatsächlich nachschlägt.

Der häufigste Fehler

Die Prozessbeschreibung wird als Schulungsunterlage geschrieben. Sie erklärt, warum es den Prozess gibt, was die Norm dazu sagt, welche Begriffe wie zu verstehen sind — und irgendwo dazwischen steht der eigentliche Ablauf.

Das Ergebnis liest niemand, und weil es niemand liest, weicht die Praxis mit der Zeit ab. Im Audit fällt das nicht am Dokument auf, sondern am Arbeitsplatz: Der Auditor lässt sich den Ablauf zeigen, vergleicht ihn mit dem Text und findet drei Abweichungen, die alle in Absätzen stehen, die für die Durchführung ohne Bedeutung sind.

Schulungsinhalte gehören in die Einarbeitung. Die Prozessbeschreibung ist ein Nachschlagewerk für Menschen, die den Betrieb bereits kennen.

Häufige Fragen

Wie lang darf eine Prozessbeschreibung sein?

Die Norm nennt keine Länge. Sie verlangt dokumentierte Information in dem Umfang, den die sichere Durchführung des Prozesses erfordert. Diesen Umfang legt der Betrieb selbst fest. In der Praxis reichen für die meisten Prozesse ein bis zwei Seiten, wenn Handgriffe weggelassen und Übergaben beschrieben werden.

Muss jeder Prozess ein eigenes Dokument bekommen?

Nein. Prozesse müssen bestimmt werden, nicht zwingend einzeln beschrieben. Mehrere kurze Abläufe lassen sich in einem Dokument zusammenfassen. Ein eigenes Dokument je Prozess ist eine Konvention, keine Anforderung — und erhöht den Pflegeaufwand, weil jede Änderung mehrere Verweise berührt.

Reicht ein Flussdiagramm ohne Text?

Oft ja. Ein Diagramm zeigt Reihenfolge und Verzweigungen besser als Prosa. Was ein Diagramm schlecht transportiert, sind Kriterien: Ab wann gilt eine Prüfung als bestanden, wer entscheidet im Zweifel. Diese Angaben gehören als kurzer Text daneben, nicht in eine Raute.

Was passiert, wenn die Beschreibung genauer ist als die Praxis?

Dann haben Sie eine Abweichung gegen Ihre eigene Vorgabe erzeugt. Auditoren prüfen nicht nur gegen die Norm, sondern auch gegen Ihre Dokumente. Jeder Satz, den niemand einhält, ist ein möglicher Befund — deshalb ist Kürzen nicht nur bequemer, sondern auch sicherer.

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