Die Lieferantenbewertung beantwortet, ob ein externer Anbieter weiter beauftragt wird, unter welchen Bedingungen und mit welchem Prüfaufwand im Wareneingang. Sie ist eine Entscheidungsgrundlage, keine Note für die Akte.
Was die Norm verlangt
ISO 9001 behandelt das Thema in Kapitel 8.4. Sie müssen Kriterien für die Beurteilung, die Auswahl, die Überwachung der Leistung und die Neubewertung externer Anbieter festlegen und anwenden. Über die Ergebnisse und über daraus erforderliche Maßnahmen sind Nachweise aufzubewahren. Welche Kriterien das sind und wie Sie gewichten, entscheiden Sie selbst.
Der entscheidende Satz steckt an anderer Stelle: Der Umfang der Steuerung richtet sich danach, wie stark der zugekaufte Anteil die Konformität Ihres Produkts beeinflusst. Damit ist die risikobasierte Abstufung nicht nur erlaubt, sondern erwartet.
Risikobasiert einteilen statt nach Umsatz
Die verbreitete A-B-C-Einteilung nach Einkaufsvolumen führt regelmäßig in die Irre. Maßgeblich ist die Auswirkung eines Ausfalls oder eines Fehlers, nicht der Rechnungsbetrag.
Der Kalibrierdienstleister ist dafür das beste Beispiel: klein im Umsatz, hoch im Risiko. Fällt seine Leistung aus oder ist sie fehlerhaft, sind sämtliche Messergebnisse des betroffenen Zeitraums fraglich. Dasselbe gilt für Einzelquellen ohne Alternative und für Anbieter, die einen ausgelagerten Prozess übernehmen. Wer diese Fälle in der Risikobewertung mitführt, kommt zu einer anderen Einstufung als der Einkauf allein.
Kriterien brauchen eine Datenquelle
| Kriterium | Belastbare Quelle |
|---|---|
| Qualität | Beanstandungen je Lieferung, gesperrte Lose, Nacharbeit |
| Termin | Wareneingangsdatum gegen bestätigten Termin im ERP |
| Zusammenarbeit | Reaktionszeit auf Reklamationen, Qualität der 8D-Berichte |
| Nachweise | Zertifikat gültig, Prüfzeugnisse vollständig und lesbar |
Ein Kriterium ohne Systemquelle wird zur Erinnerungsleistung des Einkäufers. Damit steht am Jahresende die Bewertung, die zur letzten Verhandlung passt, nicht die, die zum Jahr passt. Für die Qualität ist die Wareneingangsprüfung die naheliegende Quelle, sofern Beanstandungen dort systematisch erfasst und nicht nur telefonisch geklärt werden.
Die Bewertung braucht mehr als eine Sicht
Der Einkauf sieht Preis, Reaktionszeit und Verfügbarkeit. Die Fertigung sieht, wie sich das Material verarbeiten lässt. Der Wareneingang sieht Kennzeichnung, Verpackung und Vollständigkeit der Zeugnisse. Wer allein den Einkauf bewerten lässt, bekommt eine Note, die den Verhandlungsverlauf abbildet. Eine kurze gemeinsame Runde einmal jährlich reicht aus und liefert regelmäßig die interessanteste Information: dass ein formal guter Lieferant im Betrieb dauerhaft Mehrarbeit verursacht, die nie als Reklamation erfasst wurde.
Woran es scheitert
Die Note hat keine Konsequenz. Ein Lieferant steht drei Jahre auf B, und es passiert nichts. Definieren Sie vorher, was aus welcher Einstufung folgt: erweiterte Wareneingangsprüfung, Entwicklungsgespräch, Lieferantenaudit, Sperrung für Neuprojekte.
Das Zertifikat wird abgelegt, das Ablaufdatum nicht überwacht. Zertifikate laufen aus, werden ausgesetzt oder entzogen. Ohne Wiedervorlage merken Sie es erst, wenn Ihr eigener Auditor danach fragt. Was eine Aussetzung des Zertifikats bedeutet, sollte im Einkauf bekannt sein.
Der Geltungsbereich wird nicht gelesen. Das Zertifikat gilt für benannte Standorte und Tätigkeiten. Liefert das Werk in einem anderen Land, ist es womöglich nicht abgedeckt. Ein Blick in den Geltungsbereich dauert eine Minute und wird fast nie gemacht.
