Audit und Prüfung

Lieferantenaudit

Ein Lieferantenaudit ist ein Audit, das ein Kunde bei seinem Lieferanten durchführt, um dessen Prozesse und Nachweise für die eigene Lieferkette zu beurteilen.

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Auditgespräch zwischen Kunde und Lieferant in der Fertigung

Ein Lieferantenaudit ist ein Audit, das Sie als Kunde bei Ihrem Lieferanten durchführen. In der Auditsystematik heißt das Zweitparteien-Audit: Sie sind Partei, weil Sie ein eigenes Interesse am Ergebnis haben. Genau daraus ergeben sich seine Möglichkeiten und seine Grenzen.

Erste, zweite und dritte Partei

ArtWer auditiertErgebnis
Erstparteidie Organisation sich selbstinternes Audit, Input für die Managementbewertung
ZweitparteiKunde beim LieferantenFreigabe, Einstufung, Maßnahmenplan
Drittparteiakkreditierte ZertifizierungsstelleZertifikat

Nur das Drittparteien-Audit führt zu einem Zertifikat. Wer im Vertrieb erklärt, das Unternehmen sei „von einem Kunden auditiert und damit qualifiziert“, meint eine Lieferantenfreigabe, keine Zertifizierung. Für Aufbau und Ablauf orientieren sich alle drei Formen an ISO 19011, das grundsätzliche Vorgehen unterscheidet sich kaum vom internen Audit.

Ohne Auditrecht kein Audit

Das Zutrittsrecht muss vertraglich vereinbart sein. Wer es erst anspricht, wenn er einen Termin braucht, verhandelt aus schlechter Position, meist während einer Eskalation. Geregelt gehören: Ankündigungsfrist, zulässiger Umfang, Zahl der Auditoren, Umgang mit vertraulichen Unterlagen, Fotografierverbote und die Frage, ob Unterlieferanten einbezogen werden dürfen.

Anlässe

  • Freigabe vor Serienstart. Der Regelfall bei neuen Lieferanten kritischer Teile.
  • Eskalation. Nach wiederholten Beanstandungen, wenn Berichte den Fehler nicht erklären.
  • Kritikalität ohne Vorfall. Einzelquellen, sicherheitsrelevante Merkmale, ausgelagerte Prozesse.
  • Standort- oder Prozessverlagerung. Der am häufigsten übersehene Anlass. Ein Zertifikat gilt für die im Geltungsbereich genannten Standorte. Verlagert der Lieferant die Fertigung, ist die bisherige Bewertung hinfällig, auch wenn Firmenname und Zertifikatsnummer gleich bleiben.

Worauf sich das Audit richtet

Nicht auf das gesamte Managementsystem. Das hat die Zertifizierungsstelle bereits geprüft, und eine Wiederholung bringt Ihnen nichts. Interessant ist der Prozess, aus dem Ihr Teil hervorgeht: die Fertigungsschritte in der Reihenfolge, die Prüfpunkte dazwischen, die eingesetzten Prüfmittel und ihr Kalibrierstatus, der Umgang mit gesperrter Ware, die Freigabe von Änderungen und die Rückverfolgbarkeit.

Der wirksamste Einstieg ist eine Rückwärtsverfolgung: Sie wählen eine konkrete Lieferung an Ihr Haus und verfolgen sie über Prüfprotokolle, Chargen und Rohmaterialzeugnisse zurück. Diese Auditspur zeigt in zwei Stunden mehr als ein Tag Systembefragung. Zur Vorbereitung genügt ein Turtle-Diagramm des betroffenen Prozesses.

Der Bericht ist die eigentliche Leistung

Ein Lieferantenaudit endet nicht mit dem Abschlussgespräch, sondern mit einem Bericht, der für beide Seiten benutzbar ist. Er enthält den Umfang, die geprüften Prozesse, die eingesehenen Nachweise, die Feststellungen mit Beleg und die vereinbarten Termine. Vertrauliche Details aus der Fertigung des Lieferanten gehören nur so weit hinein, wie sie eine Feststellung tragen. Wer Konstruktionsdetails oder Kalkulationsgrundlagen protokolliert, bekommt beim nächsten Termin deutlich weniger zu sehen.

Woran es scheitert

Die Checkliste stammt aus dem internen Audit. Sie folgt den Normkapiteln statt der Fertigung. Ergebnis sind Fragen nach der Qualitätspolitik, während niemand die Sperrlagerfläche gesehen hat.

Feststellungen ohne Terminverfolgung. Der Bericht geht raus, die Maßnahmen laufen ins Leere, und beim nächsten Besuch steht dieselbe Auditfeststellung wieder auf der Liste.

Häufige Fragen

Führt ein Lieferantenaudit zu einem Zertifikat?

Nein. Ein Zertifikat entsteht nur aus einem Audit durch eine unabhängige dritte Partei, also eine Zertifizierungsstelle. Das Lieferantenaudit ist ein Zweitparteien-Audit. Sein Ergebnis ist eine Freigabe, eine Einstufung oder eine Maßnahmenliste innerhalb Ihrer Geschäftsbeziehung, keine allgemein gültige Bestätigung.

Kann ein Lieferant ein Audit verweigern?

Ja, wenn nichts anderes vereinbart ist. Das Zutrittsrecht ergibt sich nicht aus der Norm, sondern aus dem Vertrag. Üblicherweise steht es in der Qualitätssicherungsvereinbarung oder im Rahmenvertrag, zusammen mit Ankündigungsfrist, Umfang, Vertraulichkeit und der Frage, ob auch Unterlieferanten auditiert werden dürfen.

Welche Norm gilt für die Durchführung?

ISO 19011 ist der Leitfaden für die Auditierung von Managementsystemen und deckt interne Audits und Zweitparteien-Audits ab. Sie ist ein Leitfaden, keine Anforderungsnorm, und selbst nicht zertifizierbar. Für Drittparteien-Audits durch Zertifizierungsstellen gilt zusätzlich ISO/IEC 17021-1.

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