Eine Prüfanweisung legt fest, was geprüft wird, womit, wie oft und ab welchem Wert ein Teil oder eine Leistung nicht mehr angenommen wird. Sie ist der Sonderfall der Arbeitsanweisung für alle überwachenden und messenden Tätigkeiten — im Wareneingang, in der Fertigung, bei der Endkontrolle und ebenso in Dienstleistungsprozessen.
ISO 9001 nennt den Begriff nicht. Die Anforderung ergibt sich aus Kapitel 8.5.1 zur beherrschten Produktion und aus Kapitel 8.6 zur Freigabe von Produkten und Dienstleistungen.
Die sechs Pflichtangaben
| Angabe | Warum sie fehlen darf oder nicht |
|---|---|
| Prüfmerkmal | Nie weglassen. „Sichtprüfung“ allein ist kein Merkmal. |
| Sollwert und Toleranz | Nie weglassen. Ohne Grenze gibt es kein Ergebnis, nur einen Eindruck. |
| Prüfmittel | Nie weglassen. Sonst ist die Messunsicherheit unbekannt. |
| Prüfumfang | Nie weglassen. Erstteil, Stichprobe, hundert Prozent — mit Regel. |
| Prüfzeitpunkt | Nie weglassen. Vor Freigabe, nach Rüsten, je Charge. |
| Reaktion bei Abweichung | Nie weglassen. Wer wird informiert, was passiert mit dem Teil? |
Die Tabelle hat absichtlich keine Zeile mit „darf fehlen“. Wenn eine dieser sechs Angaben fehlt, prüfen zwei Personen unterschiedlich — und genau das soll die Anweisung verhindern.
Der blinde Fleck: das Prüfmittel selbst
Eine formal einwandfreie Prüfanweisung nützt nichts, wenn das genannte Messmittel nicht rückgeführt kalibriert ist. Kapitel 7.1.5 verlangt, dass Überwachungs- und Messmittel geeignet, gekennzeichnet und in festgelegten Abständen kalibriert oder verifiziert werden.
Daraus folgt eine unangenehme Kette, die viele unterschätzen: Stellt sich heraus, dass ein Prüfmittel außerhalb der Spezifikation war, muss die Organisation bewerten, ob die damit geprüften Produkte betroffen sind — rückwirkend bis zur letzten gültigen Kalibrierung. Deshalb ist ein kurzes Kalibrierintervall bei kritischen Merkmalen keine Schikane, sondern Schadensbegrenzung.
Woran es in der Praxis scheitert
Attributive Prüfung ohne Grenzmuster. „Oberfläche in Ordnung“ ist nicht prüfbar. Wo Merkmale nicht messbar sind, braucht es Grenzmuster oder Referenzbilder — und die unterliegen derselben Lenkung wie das Dokument.
Nur das Ergebnis wird aufgezeichnet, nicht der Wert. Ein Haken belegt eine Bewertung, kein Messergebnis. Ohne Werte lässt sich später kein Trend erkennen und bei einer Nichtkonformität keine Ursache eingrenzen. Wo eine Toleranz existiert, gehört der Zahlenwert ins Prüfprotokoll.
Der Stichprobenumfang steht nirgends. „Stichprobenartig“ ist keine Festlegung. Entweder Sie nennen einen Umfang, oder Sie verweisen auf ein anerkanntes Stichprobenverfahren und dessen Parameter.
Sonderfreigaben sind nicht geregelt. Wenn ein Teil außerhalb der Toleranz liegt und trotzdem verwendet werden soll, braucht es einen festgelegten Weg mit benannter Entscheidungsbefugnis und schriftlichem Nachweis. Fehlt diese Regel, entstehen mündliche Sonderfreigaben, die im Nachhinein niemand belegen kann.
Die Anweisung liegt nicht am Prüfplatz. Verfügbarkeit ist ausdrücklich gefordert. Eine Prüfanweisung im QM-Ordner drei Türen weiter erfüllt diese Anforderung nicht. Das gilt genauso für die Dokumentenlenkung bei Kundenzeichnungen, die als Prüfgrundlage dienen.
