Dokument und Nachweis

Prüfanweisung

Eine Prüfanweisung legt fest, welches Merkmal mit welchem Prüfmittel, in welchem Umfang und gegen welche Grenzwerte geprüft wird und wie mit Abweichungen zu verfahren ist.

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Prüfung eines Bauteils mit Messschieber am Wareneingang

Eine Prüfanweisung legt fest, was geprüft wird, womit, wie oft und ab welchem Wert ein Teil oder eine Leistung nicht mehr angenommen wird. Sie ist der Sonderfall der Arbeitsanweisung für alle überwachenden und messenden Tätigkeiten — im Wareneingang, in der Fertigung, bei der Endkontrolle und ebenso in Dienstleistungsprozessen.

ISO 9001 nennt den Begriff nicht. Die Anforderung ergibt sich aus Kapitel 8.5.1 zur beherrschten Produktion und aus Kapitel 8.6 zur Freigabe von Produkten und Dienstleistungen.

Die sechs Pflichtangaben

AngabeWarum sie fehlen darf oder nicht
PrüfmerkmalNie weglassen. „Sichtprüfung“ allein ist kein Merkmal.
Sollwert und ToleranzNie weglassen. Ohne Grenze gibt es kein Ergebnis, nur einen Eindruck.
PrüfmittelNie weglassen. Sonst ist die Messunsicherheit unbekannt.
PrüfumfangNie weglassen. Erstteil, Stichprobe, hundert Prozent — mit Regel.
PrüfzeitpunktNie weglassen. Vor Freigabe, nach Rüsten, je Charge.
Reaktion bei AbweichungNie weglassen. Wer wird informiert, was passiert mit dem Teil?

Die Tabelle hat absichtlich keine Zeile mit „darf fehlen“. Wenn eine dieser sechs Angaben fehlt, prüfen zwei Personen unterschiedlich — und genau das soll die Anweisung verhindern.

Der blinde Fleck: das Prüfmittel selbst

Eine formal einwandfreie Prüfanweisung nützt nichts, wenn das genannte Messmittel nicht rückgeführt kalibriert ist. Kapitel 7.1.5 verlangt, dass Überwachungs- und Messmittel geeignet, gekennzeichnet und in festgelegten Abständen kalibriert oder verifiziert werden.

Daraus folgt eine unangenehme Kette, die viele unterschätzen: Stellt sich heraus, dass ein Prüfmittel außerhalb der Spezifikation war, muss die Organisation bewerten, ob die damit geprüften Produkte betroffen sind — rückwirkend bis zur letzten gültigen Kalibrierung. Deshalb ist ein kurzes Kalibrierintervall bei kritischen Merkmalen keine Schikane, sondern Schadensbegrenzung.

Woran es in der Praxis scheitert

Attributive Prüfung ohne Grenzmuster. „Oberfläche in Ordnung“ ist nicht prüfbar. Wo Merkmale nicht messbar sind, braucht es Grenzmuster oder Referenzbilder — und die unterliegen derselben Lenkung wie das Dokument.

Nur das Ergebnis wird aufgezeichnet, nicht der Wert. Ein Haken belegt eine Bewertung, kein Messergebnis. Ohne Werte lässt sich später kein Trend erkennen und bei einer Nichtkonformität keine Ursache eingrenzen. Wo eine Toleranz existiert, gehört der Zahlenwert ins Prüfprotokoll.

Der Stichprobenumfang steht nirgends. „Stichprobenartig“ ist keine Festlegung. Entweder Sie nennen einen Umfang, oder Sie verweisen auf ein anerkanntes Stichprobenverfahren und dessen Parameter.

Sonderfreigaben sind nicht geregelt. Wenn ein Teil außerhalb der Toleranz liegt und trotzdem verwendet werden soll, braucht es einen festgelegten Weg mit benannter Entscheidungsbefugnis und schriftlichem Nachweis. Fehlt diese Regel, entstehen mündliche Sonderfreigaben, die im Nachhinein niemand belegen kann.

Die Anweisung liegt nicht am Prüfplatz. Verfügbarkeit ist ausdrücklich gefordert. Eine Prüfanweisung im QM-Ordner drei Türen weiter erfüllt diese Anforderung nicht. Das gilt genauso für die Dokumentenlenkung bei Kundenzeichnungen, die als Prüfgrundlage dienen.

Häufige Fragen

Ist die Prüfanweisung in ISO 9001 vorgeschrieben?

Nicht unter diesem Namen. Die Norm verlangt in Kapitel 8.5.1, dass die Produktion unter beherrschten Bedingungen abläuft, und nennt dabei ausdrücklich die Verfügbarkeit dokumentierter Informationen zu den zu erreichenden Ergebnissen sowie geeignete Überwachungs- und Messtätigkeiten. Die Prüfanweisung ist die übliche Form, diese Anforderung zu erfüllen.

Was unterscheidet Prüfanweisung und Prüfplan?

Der Prüfplan ist die Übersicht: welche Merkmale an welcher Stelle im Prozess geprüft werden. Die Prüfanweisung ist die Detailregel für eine einzelne dieser Prüfungen. In kleineren Betrieben fallen beide in ein Dokument zusammen, was zulässig ist, solange die Angaben vollständig bleiben.

Muss das Prüfmittel namentlich genannt werden?

Die Angabe des geeigneten Prüfmittels ist der Punkt, an dem Prüfanweisungen am häufigsten scheitern. Ohne sie lässt sich nicht belegen, dass die Messunsicherheit zur Toleranz passt. Sinnvoll ist die Angabe des Prüfmitteltyps in der Anweisung und die Identnummer des tatsächlich verwendeten Geräts in der Aufzeichnung.

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