Audit und Prüfung

Auditfeststellung

Eine Auditfeststellung ist das Ergebnis der Bewertung gesammelter Auditnachweise gegen die Auditkriterien — sie kann Konformität, Abweichung oder Verbesserungspotenzial ausweisen.

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Zwei Mitarbeitende analysieren an einer Pinnwand die Ursache einer Abweichung

Eine Auditfeststellung entsteht, wenn der Auditor einen gesammelten Nachweis gegen ein Auditkriterium hält und das Ergebnis bewertet. Sie ist damit das eigentliche Produkt eines Audits — alles davor ist Materialsammlung.

Die vier Ergebnisse

Konformität. Die Anforderung ist erfüllt, der Nachweis liegt vor. Diese Feststellungen tauchen im Bericht meist nur zusammengefasst auf, sind aber der Beleg dafür, dass ein Bereich tatsächlich geprüft wurde.

Nebenabweichung. Eine punktuelle Lücke, das System funktioniert im Kern.

Hauptabweichung. Eine Anforderung ist nicht erfüllt oder das System versagt in einem wesentlichen Punkt.

Verbesserungspotenzial. Kein Regelverstoß, sondern ein Hinweis auf eine Schwachstelle. Keine Maßnahmenpflicht.

Der Dreiklang, an dem sich Qualität zeigt

Eine brauchbare Feststellung nennt drei Dinge: die Anforderung, den Nachweis und die Abweichung dazwischen.

Ein Beispiel für die brauchbare Form: „Nach Verfahrensanweisung QM-07 ist die Wareneingangsprüfung durch die Prüfstelle freizugeben. In den Lieferungen vom 12.03. und 04.05. fehlt die Freigabe; das Material wurde eingelagert.” Anforderung, Nachweis, Lücke.

Ein Beispiel für die unbrauchbare Form: „Es fehlt eine Checkliste für den Wareneingang.” Dieser Satz beschreibt eine Lösung, nicht eine Abweichung. Er legt die Maßnahme fest, bevor die Ursache bekannt ist — und nimmt der Organisation die Wahl des Wegs.

Das ist kein Formalismus. Wer eine Feststellung als Lösungsvorschlag formuliert, bekommt eine Checkliste zurück und dieselbe Lücke im nächsten Jahr.

Ein zweiter Prüfstein ist die Sprache. Feststellungen beschreiben Sachverhalte, keine Personen. „Der Kollege im Wareneingang hat die Freigabe vergessen” benennt einen Schuldigen und verstellt den Blick auf den Prozess. „In zwei von zehn geprüften Lieferungen fehlt die Freigabe” beschreibt dasselbe Ereignis und hält die Ursachenfrage offen. Im internen Audit entscheidet dieser Unterschied darüber, ob ein Bereich im nächsten Durchgang noch offen antwortet oder nur noch das Nötigste sagt.

Warum Feststellungen ohne Beleg wertlos sind

Findet sich im Auditbericht nur „Unterweisungsnachweise unvollständig”, ist die Feststellung ein halbes Jahr später nicht mehr rekonstruierbar. Welche Abteilung? Welcher Zeitraum? Wie viele Fälle?

Genau diese Angaben braucht die Ursachenanalyse. Fünf fehlende Nachweise in einer Abteilung deuten auf einen Personalwechsel hin, fünf über alle Abteilungen verteilt auf einen defekten Prozess. Ohne den Beleg lässt sich das nicht unterscheiden — und die Maßnahme wird zur Vermutung.

Was im Abschlussgespräch passiert

Die Feststellungen werden vorgetragen, bevor der Bericht geschrieben ist. Das ist der Moment, in dem sich Sachverhaltsirrtümer klären lassen: ein Dokument, das es doch gibt, ein Nachweis, der in einem anderen System liegt.

Ein verbreiteter Fehler ist es, hier zu schweigen und später schriftlich zu widersprechen. Nach Abschluss des Audits ist die Einstufung Sache der Zertifizierungsstelle, und der Weg dorthin führt über das formale Einspruchsverfahren. Das dauert und verbessert das Verhältnis zum Auditteam nicht. Wer den Nachweis hat, legt ihn im Termin vor.

Häufige Fragen

Ist jede Auditfeststellung eine Abweichung?

Nein. Auch die Feststellung, dass eine Anforderung erfüllt ist, ist eine Feststellung — und sie ist der Beleg dafür, dass ein Bereich tatsächlich geprüft wurde. Hinzu kommen Hinweise auf Verbesserungspotenzial, die keine Abweichung darstellen. Umgangssprachlich wird der Begriff oft nur für Negatives verwendet, was im Abschlussgespräch regelmäßig zu Missverständnissen führt.

Kann man einer Feststellung widersprechen?

Ja, und der richtige Zeitpunkt ist das Abschlussgespräch. Dort werden die Feststellungen vorgetragen, und Einwände zu Sachverhalt oder Einstufung gehören dorthin. Nach Versand des Berichts bleibt nur das formale Beschwerde- oder Einspruchsverfahren der Zertifizierungsstelle, das jede akkreditierte Stelle vorhalten muss.

Wie konkret muss der Nachweis benannt sein?

So konkret, dass ihn ein Dritter wiederfinden kann: Dokumentbezeichnung, Datum, Auftrags- oder Chargennummer, Bereich, Gesprächspartner nach Funktion. Ohne diese Angaben lässt sich später weder die Ursache analysieren noch die Wirksamkeit einer Maßnahme belegen — das fällt spätestens beim Nachaudit auf.

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