Rolle und Verantwortung

Interner Auditor

Der interne Auditor prüft im Auftrag der eigenen Organisation, ob das Managementsystem den Anforderungen entspricht und wirksam ist — er darf dabei nicht seine eigene Arbeit bewerten.

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Vorbereitung eines internen Audits mit Unterlagen und Checkliste

Der interne Auditor prüft im Auftrag der eigenen Organisation, ob das Managementsystem die Anforderungen erfüllt und wirksam arbeitet. Er ist Beschäftigter oder Beauftragter des Unternehmens, nicht der Zertifizierungsstelle. Seine Feststellungen sind eine Leistung für den Betrieb, keine Prüfung von außen.

Kompetenz ist mehr als Normkenntnis

Die Anforderungen an Auditoren beschreibt ISO 19011. Sie nennt drei Bausteine: Kenntnis der Anforderungen, Kenntnis der Prozesse und Beherrschung der Auditmethodik.

Der dritte Punkt entscheidet über den Wert des Audits. Wer nur die Norm kennt, arbeitet eine Checkliste ab und stellt Fragen, auf die es nur Ja oder Nein gibt. Wer die Methodik beherrscht, folgt einer Auditspur: Er greift einen konkreten Vorgang auf und verfolgt ihn durch die beteiligten Prozesse. Aus dieser Verfolgung entstehen die Erkenntnisse, die man nicht aus Dokumenten bekommt.

Ein Lehrgangszertifikat ist dafür kein Ersatz, aber der übliche Nachweis. Nützlich ist es außerdem, die Auditkriterien vorab schriftlich festzulegen: Ohne sie bewertet jeder Auditor gegen sein eigenes Verständnis. Die Organisation legt selbst fest, was sie als ausreichende Kompetenz ansieht — und muss diese Festlegung nachweisen können, wenn danach gefragt wird.

Unabhängigkeit ist die härtere Anforderung

Auditoren dürfen ihre eigene Arbeit nicht bewerten. Das klingt selbstverständlich und ist in kleinen Unternehmen die eigentliche Schwierigkeit. Wer soll den Prozess prüfen, den es nur einmal gibt und für den nur eine Person zuständig ist?

Praktikable Lösungen:

  1. Gegenseitige Audits zwischen Bereichen. Der Vertrieb prüft die Produktion und umgekehrt. Kostet Einarbeitung, bringt aber den frischen Blick.
  2. Audits über Standorte hinweg. In Gruppen mit mehreren Werken der einfachste Weg.
  3. Externer Auditor für die Kernprozesse des Qualitätsmanagements. Ein bis zwei Tage im Jahr reichen meist.

Nicht gemeint ist Unabhängigkeit vom Ergebnis: Der interne Auditor darf und soll beraten, wo er kann. Er darf nur nicht seine eigenen Festlegungen bewerten.

Woran es scheitert

Das Audit bestätigt, statt zu prüfen. Ein Bericht ohne einzige Feststellung wirkt nach außen gut und ist ein Warnsignal. Kein System ist nach einem Jahr Betrieb ohne Abweichung. Zertifizierungsauditoren lesen interne Auditberichte genau deshalb zuerst.

Der Auditor kündigt an, was er sehen will. Wenn die geprüften Unterlagen eine Woche vorher benannt werden, prüft er einen aufgeräumten Sonderzustand. Der Auditplan nennt Bereiche und Zeiten, nicht die konkreten Stichproben.

Feststellungen ohne Nachweis. Ein Satz wie „Dokumentenlenkung mangelhaft” ist nicht bearbeitbar. Eine Auditfeststellung braucht den konkreten Beleg, das betroffene Kriterium und die Bewertung — sonst beginnt die Diskussion bei der Korrekturmaßnahme von vorn.

Alles wird jedes Jahr gleich geprüft. Sinnvoller ist ein risikobasiert geplantes Auditprogramm, das Bereiche mit Problemen häufiger und stabile Bereiche seltener aufruft.

Häufige Fragen

Braucht ein interner Auditor ein Zertifikat?

Die Normen verlangen Kompetenz, keinen bestimmten Lehrgangsnachweis. Ein Auditorenlehrgang ist der einfachste Weg, diese Kompetenz zu belegen, aber nicht der einzige. Auch Berufserfahrung, Mitgehen bei Audits und interne Schulung sind zulässige Nachweise. Was die Organisation als ausreichend ansieht, muss sie festlegen und im Kompetenznachweis dokumentieren können.

Darf der Qualitätsmanagementbeauftragte interne Audits durchführen?

In den Bereichen, die er nicht selbst verantwortet, ja. Kritisch wird es bei Dokumentenlenkung, Managementbewertung und dem Auditprogramm selbst, denn das sind meist seine eigenen Prozesse. Genau diese Kapitel bleiben in kleinen Unternehmen oft ungeprüft. Ein Kollegenaudit oder ein externer Auditor für diese Themen löst das mit geringem Aufwand.

Kann ein externer Dienstleister interne Audits durchführen?

Ja. Ein internes Audit ist durch seinen Auftraggeber definiert, nicht durch den Arbeitsvertrag des Auditors. Beauftragt die Organisation selbst, bleibt es ein internes Audit. Zu beachten ist nur die Unabhängigkeit: Wer die Prozesse zuvor als Berater aufgebaut hat, prüft seine eigene Arbeit — und die Zertifizierungsstelle darf beides ohnehin nicht anbieten.

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