Norm und Regelwerk

Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich beschreibt die Grenzen und die Anwendbarkeit des Managementsystems — welche Standorte, Prozesse und Leistungen es umfasst.

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Person liest in einem Normenwerk am Schreibtisch

Der Anwendungsbereich beantwortet eine einfache Frage: Wofür gilt das Managementsystem? Er benennt die Standorte, die Organisationseinheiten, die Produkte und Dienstleistungen sowie die Anforderungen der Norm, die als nicht anwendbar eingestuft werden. Alles, was darin steht, wird auditiert. Alles, was nicht darin steht, ist nicht abgedeckt — und darf auch nicht so dargestellt werden.

Was in die Festlegung einfließt

Die Norm nennt drei Eingangsgrößen. Erstens die internen und externen Themen aus dem Kontext der Organisation. Zweitens die Anforderungen der relevanten interessierten Parteien. Drittens die Produkte und Dienstleistungen der Organisation selbst.

Praktisch heißt das: Der Anwendungsbereich fällt nicht vom Himmel, sondern ergibt sich aus einer Analyse, die vorher stattgefunden haben muss. Auditoren fragen deshalb gern in dieser Reihenfolge — erst nach der Kontextanalyse, dann nach dem daraus abgeleiteten Anwendungsbereich. Wer den Anwendungsbereich formuliert hat, bevor er den Kontext betrachtet hat, merkt das an dieser Stelle.

Ausschlüsse und ihre Grenzen

Ein Ausschluss ist zulässig, wenn die Anforderung auf die Organisation nicht anwendbar ist. Der Maßstab ist nicht Aufwand, sondern Anwendbarkeit. Ein Lohnfertiger, der ausschließlich nach Kundenzeichnung produziert, kann die Anforderungen an Entwicklung ausschließen. Sobald er eigene Werkzeuge auslegt oder Fertigungsverfahren selbst festlegt, wird es dünn.

Nicht ausschließbar sind Führung, Planung, Bewertung der Leistung und Verbesserung. Wenn ein Handbuch dort Ausschlüsse vorsieht, ist das keine Auslegungsfrage, sondern ein Befund.

Bei ausgelagerten Prozessen gilt eine eigene Regel: Sie bleiben im Anwendungsbereich, auch wenn sie ein Dienstleister ausführt. Wer die Wareneingangsprüfung, die Instandhaltung oder die Lohnbuchhaltung vergibt, muss zeigen, wie er diese Prozesse steuert. Ausgliedern ist keine Form des Ausschlusses.

Anwendungsbereich und Zertifikat sind nicht dasselbe

Der Anwendungsbereich ist die interne Festlegung nach der Norm. Auf dem Zertifikat steht der Geltungsbereich, formuliert von der Zertifizierungsstelle und regelmäßig kürzer und anders gefasst. Beide sollten deckungsgleich sein, sind es aber nicht immer, weil Zertifizierungsstellen eigene Formulierungsregeln und Branchencodes verwenden.

Prüfen Sie den Entwurf des Geltungsbereichs, bevor das Zertifikat gedruckt wird. Eine spätere Änderung ist ein eigener Vorgang und kostet Zeit, die vor einer Ausschreibung selten vorhanden ist.

Der Fehler mit den größten Folgen

Ein zu enger Anwendungsbereich, der die eigene Leistung nicht abbildet. Wenn ein Unternehmen „Vertrieb und Montage“ zertifizieren lässt, aber selbst fertigt, fällt das im Kundenaudit auf, nicht im Zertifizierungsaudit — und wirkt dort wie eine Verschleierung.

Der umgekehrte Fehler ist seltener, aber teurer: ein zu breit gefasster Bereich, der Prozesse einschließt, die noch nicht beherrscht sind. Er erweitert den Prüfumfang bei jedem Überwachungsaudit und erzeugt Feststellungen in Bereichen, die niemand freiwillig aufgemacht hätte.

Häufige Fragen

Muss der Anwendungsbereich dokumentiert sein?

Ja. Die Norm verlangt ihn als dokumentierte Information, und er muss die abgedeckten Produkte und Dienstleistungen benennen. Wo eine Anforderung als nicht anwendbar eingestuft wird, gehört die Begründung dazu. Ein Satz im Handbuch reicht formal aus, solange er Standorte, Leistungen und Ausschlüsse eindeutig erkennen lässt.

Welche Anforderungen darf man ausschließen?

Nur solche, die auf die Organisation nicht anwendbar sind und deren Ausschluss die Fähigkeit zur Erfüllung von Kunden- und rechtlichen Anforderungen nicht beeinträchtigt. Der Klassiker ist die Entwicklung bei einem reinen Lohnfertiger. Nicht ausschließbar sind Anforderungen an Führung, Planung, Bewertung und Verbesserung — sie treffen jede Organisation.

Können wir zunächst nur einen Standort zertifizieren?

Ja, das ist zulässig und im Aufbau oft sinnvoll. Es hat aber eine Folge, die regelmäßig übersehen wird: Für die nicht erfassten Standorte darf weder das Zertifikat noch das Prüfzeichen verwendet werden, auch nicht auf gemeinsamem Briefpapier oder einer gemeinsamen Website.

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