Audit und Prüfung

Remote-Audit

Ein Remote-Audit führt Auditgespräche und Nachweisprüfungen über Informations- und Kommunikationstechnik statt vor Ort durch.

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Zwei Personen prüfen gemeinsam Unterlagen an einem Tisch

Ein Remote-Audit ersetzt die Anwesenheit vor Ort durch Videokonferenz, Bildschirmfreigabe und Fernzugriff auf Systeme. Die Anforderungen bleiben dieselben. Was sich ändert, ist die Frage, welche Nachweise auf diesem Weg überhaupt belastbar erhoben werden können.

Die Trennlinie verläuft an der Beobachtung

Aus der Ferne gut prüfbar sind Dinge, die ohnehin in Systemen liegen: Dokumente und Aufzeichnungen, Berechtigungen und Konfigurationen, Kennzahlen, Reklamationsvorgänge, Schulungsnachweise. Auch Gespräche funktionieren, solange die Beteiligten ungestört und einzeln zugeschaltet sind.

Nicht ersetzbar ist Beobachtung. Ob Gefahrstoffe richtig gelagert werden, ob die Absaugung läuft, ob die Kennzeichnung im Wareneingang der Beschreibung entspricht, ob Beschäftigte die Schutzausrüstung tragen — das entscheidet sich vor Ort. Ein Kamerarundgang zeigt, was die Kamera zeigt, und nicht, was daneben liegt.

Daraus folgt die Faustregel für die Praxis: Je stärker der Geltungsbereich an physischen Prozessen hängt, desto kleiner der sinnvolle Fernanteil. Für eine ISO-27001-Zertifizierung eines Softwarehauses ist ein hoher Remote-Anteil plausibel, für ISO 45001 in einer Werkhalle nicht.

Was vorher zu klären ist

  • Werkzeuge und Zugänge. Welche Plattform, wer richtet Gastzugänge ein, funktionieren sie durch die Firewall?
  • Vertraulichkeit. Welche Daten dürfen geteilt werden, was wird geschwärzt, wird etwas aufgezeichnet?
  • Mitbestimmung. Bei Videoübertragung aus Arbeitsbereichen ist der Betriebsrat einzubeziehen.
  • Ausweichplan. Was passiert bei Verbindungsabbruch, wer ist telefonisch erreichbar?

Der letzte Punkt hat eine wirtschaftliche Seite: Ausgefallene Auditzeit ist verbrauchte Auditzeit. Ein Technikproblem, das eine Stunde kostet, verkürzt die Prüfung nicht — es verkürzt die Zeit für die verbleibenden Prozesse oder erzwingt einen Zusatztermin.

Hinzu kommt die Gesprächsführung. Ein Auditgespräch mit fünf Personen in einem Besprechungsraum und einer Kamera ist kein Auditgespräch, sondern eine Präsentation: Es antwortet, wer den Raum kennt, nicht, wer den Prozess ausführt. Auditoren bitten deshalb um Einzelverbindungen — jede Person am eigenen Rechner, aus dem eigenen Arbeitsumfeld. Wer das vorab organisiert, spart im Termin die Viertelstunde, in der alle umziehen.

Der Fehler, der jedes Fernaudit verrät

Vorbereitete Screenshots und eine kuratierte Dateiablage. Auditoren wollen im Remote-Audit dasselbe sehen wie vor Ort: das Livesystem, mit Navigation, Suchvorgang und dem, was neben dem gesuchten Dokument liegt.

Die aussagekräftige Bitte lautet deshalb nicht „schicken Sie mir das Prüfprotokoll”, sondern „öffnen Sie Ihre Ablage und suchen Sie mir das Protokoll zu Auftrag 4711”. Der Weg dorthin zeigt, ob die Dokumentenlenkung funktioniert. Wer stattdessen einen Ordner mit vorbereiteten PDFs teilt, beantwortet die Frage nach der dokumentierten Information nicht.

Was Remote nicht ändert

Der Umfang. Ein Fernaudit ist nicht kürzer, weil niemand anreist — die Auditzeit richtet sich nach dem Auditvolumen, und Reisezeit zählt ohnehin nicht dazu. Gespart wird an Reisekosten, nicht am Prüfaufwand. Wer mit einem deutlich günstigeren Angebot rechnet, wird enttäuscht.

Häufige Fragen

Darf ein Zertifizierungsaudit vollständig remote stattfinden?

In der Regel nicht. Die Regelwerke der Akkreditierung lassen den Einsatz von Kommunikationstechnik ausdrücklich zu, verlangen aber je Audit eine dokumentierte Bewertung von Machbarkeit und Risiken. Wo Beobachtung nötig ist — Fertigung, Lager, Arbeitsplätze, Sicherheitsbereiche —, bleibt Präsenz erforderlich. Reine Bürodienstleister haben größere Spielräume als produzierende Betriebe.

Wer entscheidet über den Remote-Anteil?

Die Zertifizierungsstelle, nicht das Unternehmen. Sie muss ihre Entscheidung begründen und gegenüber der Akkreditierungsstelle belegen können. Einzelne Programme und Branchenstandards begrenzen den Fernanteil zusätzlich oder schließen ihn für bestimmte Auditarten aus. Klären Sie das vor Vertragsschluss, nicht in der Woche vor dem Termin.

Darf das Audit aufgezeichnet werden?

Nur mit ausdrücklicher Vereinbarung. Aufzeichnungen von Auditgesprächen berühren Persönlichkeitsrechte und in Deutschland regelmäßig Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Dasselbe gilt für Kamerarundgänge durch Bereiche, in denen Beschäftigte arbeiten. Beides gehört vorab geklärt und schriftlich festgehalten — nicht spontan im Termin entschieden, wenn die Kamera bereits läuft und niemand widersprechen mag.

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