Audit und Prüfung

Auditvolumen

Das Auditvolumen ist die für ein Audit vorgesehene Zeit in Auditortagen — sie bemisst sich vor allem an der Zahl der effektiven Mitarbeiter.

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Zwei Personen bewerten Kennzahlen an einem Monitor

Das Auditvolumen ist die Zeit, die eine Zertifizierungsstelle für ein Audit ansetzt, gemessen in Auditortagen. Es ist die Größe, aus der sich der überwiegende Teil des Aufwands ergibt — und es ist keine freie Entscheidung der Stelle.

Die Rechenlogik

Am Anfang steht die Zahl der effektiven Mitarbeiter im Geltungsbereich. Die Akkreditierungsregeln der IAF geben dafür Tabellen vor, aus denen sich eine Grundzeit für die Erstzertifizierung ergibt. Diese Tabellen gelten für alle akkreditierten Stellen gleichermaßen.

Darauf wirken Zu- und Abschläge:

  • Komplexität der Prozesse — ein Konstruktionsbetrieb mit Entwicklung, Fertigung und Montage braucht mehr Zeit als ein Handelsbetrieb gleicher Größe.
  • Risiko der Tätigkeit — bei ISO 45001 und ISO 14001 hängt die Zeit spürbar an der Gefährdungslage.
  • Standorte — mehrere Standorte erhöhen die Zeit; bei vielen gleichartigen Standorten greift eine Stichprobenregel statt einer Vollprüfung.
  • Integriertes System — werden zwei oder drei Normen gemeinsam auditiert, sinkt der Gesamtaufwand gegenüber getrennten Audits, weil Kernprozesse nur einmal geprüft werden.
  • Reife und Vorwissen — ein etabliertes System kann eine Reduktion rechtfertigen, ein neu aufgebautes nicht.

Bei vielen gleichartigen Standorten greift zusätzlich eine Stichprobenregel: Geprüft wird nicht jeder Standort in jedem Jahr, sondern eine Auswahl, deren Umfang sich aus der Gesamtzahl ableitet. Die zentrale Steuerung ist in jedem Durchgang dabei. Voraussetzung ist ein tatsächlich zentral geführtes System — Standorte mit eigenständigen Prozessen und eigener Leitung erfüllen sie nicht und werden einzeln auditiert.

Reduktionen sind nach oben begrenzt und müssen begründet und dokumentiert werden. Eine Zertifizierungsstelle, die deutlich unter der Tabelle anbietet, riskiert bei ihrer eigenen Überwachung eine Beanstandung.

Was über den Zyklus daraus folgt

AuditAnteil am Erstaudit
Zertifizierungsaudit Stufe 1 und 2100 Prozent
Überwachungsaudit, jährlichetwa ein Drittel
Rezertifizierungetwa zwei Drittel

Über drei Jahre summiert sich der Aufwand damit auf etwa das Doppelte des Erstaudits. Wer nur die Erstzertifizierung kalkuliert, plant die Hälfte der Zeit ein.

Der teuerste Trick funktioniert nicht

Ein wiederkehrendes Muster: Die Mitarbeiterzahl wird knapp angegeben, um das Angebot zu drücken. Teilzeitkräfte werden weggelassen, Leiharbeit vergessen, ein Standort „gehört ja zu einer anderen Gesellschaft”.

Das fällt im Audit auf, spätestens beim Blick in Anwesenheitslisten, Unterweisungsnachweise oder die Prozesslandkarte. Die Folge ist keine Verwarnung, sondern eine Neuberechnung — und die zusätzlichen Auditortage sind kurzfristig zu finanzieren und terminlich schwer unterzubringen. Kommt heraus, dass Tätigkeiten außerhalb des angegebenen Geltungsbereichs betrieben werden, steht zusätzlich dessen Anpassung im Raum.

Änderungen an Mitarbeiterzahl, Standorten und Prozessen sind während des gesamten Zyklus meldepflichtig. Das ist keine Höflichkeit, sondern Vertragsbestandteil — und die Grundlage dafür, dass das Auditvolumen zum Unternehmen passt und nicht zu dessen Zustand vor drei Jahren.

Häufige Fragen

Wonach richtet sich die Auditzeit?

Ausgangspunkt ist die Zahl der effektiven Mitarbeiter im Geltungsbereich, nicht der Umsatz und nicht die Zahl der Standorte allein. Die Akkreditierungsregeln geben dafür Tabellen vor. Darauf setzen Zu- und Abschläge auf: Prozesskomplexität, Risiko, Anzahl und Ähnlichkeit der Standorte, Sprachen, Schichtbetrieb und die Reife des Systems.

Wer zählt als effektiver Mitarbeiter?

Alle Personen, deren Tätigkeit in den Geltungsbereich fällt — auch Teilzeitkräfte anteilig, Leiharbeit und dauerhaft eingesetzte Fremdfirmen. Saisonkräfte werden über den Jahresdurchschnitt berücksichtigt. Reine Verwaltungsfunktionen ohne Bezug zum Geltungsbereich zählen nicht mit, was in der Praxis der häufigste Diskussionspunkt ist.

Zählt die Reisezeit zur Auditzeit?

Nein. Die Auditzeit umfasst die tatsächliche Prüfleistung, nicht die An- und Abreise. Reisezeit und Reisekosten werden separat ausgewiesen und tauchen im Angebot als eigene Position auf. Wer Angebote vergleicht, sollte deshalb zuerst die Auditortage nebeneinanderlegen und erst danach die Nebenkosten — sonst vergleicht er die Entfernung zum nächsten Auditor statt den Prüfumfang.

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