Praxis

Wie oft müssen Dokumente geprüft werden

Es gibt keine Normfrist für die Dokumentenprüfung. Es gibt nur die Anforderung, dass Dokumente geeignet und aktuell sind — den Rest legen Sie selbst fest und müssen ihn begründen.

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Person prüft ein Regelwerk am Schreibtisch

Es gibt keine Frist in der Norm. Weder ISO 9001 noch ISO 14001, ISO 45001 oder ISO 27001 nennen ein Prüfintervall für Dokumente. Verlangt wird, dass dokumentierte Information geeignet und angemessen bleibt und bei Bedarf aktualisiert und erneut freigegeben wird.

Das Intervall setzen also Sie. Und weil Sie es setzen, gilt es — der Auditor prüft anschließend gegen Ihre Festlegung, nicht gegen die Norm. Deshalb ist ein zu ehrgeiziger Turnus gefährlicher als gar keiner.

Warum „jedes Jahr alles“ der falsche Reflex ist

Der Jahresturnus ist beliebt, weil er einfach zu formulieren ist. In der Praxis erzeugt er drei Probleme.

Erstens: Er ist bei einem größeren Bestand nicht leistbar. Wer achtzig gelenkte Dokumente führt, prüft sie nicht ernsthaft in einem Durchgang. Es entsteht eine Sichtprüfung, die formal stattgefunden hat und inhaltlich nichts geleistet hat.

Zweitens: Er prüft die falschen Dokumente. Die Qualitätspolitik ändert sich selten, die Prüfanweisung für eine neue Maschinengeneration schon nach wenigen Monaten. Ein einheitlicher Turnus behandelt beides gleich.

Drittens: Er erzeugt eine planbare Terminlast, die immer im ungünstigsten Moment fällig wird. Und wenn sie liegen bleibt, ist die Abweichung hausgemacht — Sie haben Ihre eigene Regel gebrochen.

Anlässe schlagen Termine

Die belastbarere Regelung knüpft die Prüfung an Ereignisse. Diese Auslöser decken den größten Teil der realen Änderungsbedarfe ab:

  1. Ein Prozess, eine Anlage oder ein Werkzeug wird geändert.
  2. Eine Reklamation, ein Fehler oder eine Auditfeststellung betrifft den beschriebenen Ablauf.
  3. Eine Rolle oder Zuständigkeit ändert sich.
  4. Ein Kunde oder eine Behörde stellt eine neue Anforderung.
  5. Eine zugrunde liegende Norm wird revidiert oder eine Rechtsvorschrift geändert.
  6. Ein mitgeltendes Dokument wird geändert oder zurückgezogen.
  7. Eine Korrekturmaßnahme sieht eine Anpassung vor.

Punkt fünf hat eine Fristfalle. Bei einer Revision einer Norm läuft eine Übergangsfrist, nach deren Ablauf Zertifikate nach der alten Fassung ihre Gültigkeit verlieren. Wer die Umstellung an einen Jahresturnus hängt, prüft im ungünstigen Fall erst, wenn die Frist schon halb abgelaufen ist. Die Umstellung selbst braucht ein internes Audit und eine Managementbewertung nach neuer Fassung — das ist kein Vier-Wochen-Projekt.

Ein gestuftes Modell

Die praktikable Lösung kombiniert beides: Anlass immer, Turnus nur dort, wo ein stiller Alterungsprozess wahrscheinlich ist.

DokumentenartTurnusWichtigster Anlass
Politik, Zielemit der ManagementbewertungStrategieänderung
Prozessbeschreibungenmittelfristig, gestaffelt über den ZyklusProzess- oder Rollenänderung
Arbeits- und Prüfanweisungenkein fester TurnusAnlagen-, Produkt- oder Materialwechsel
Formblätterkein fester TurnusÄnderung des zugehörigen Ablaufs
Rechts- und Anforderungsverzeichniskurzer, fester TurnusRechtsänderung, neue Kundenanforderung
Notfall- und Wiederanlaufplänefester Turnus plus nach jeder ÜbungPersonal-, Kontakt- oder Standortänderung

Zwei Zeilen verdienen besondere Aufmerksamkeit. Das Rechtsverzeichnis ist bei ISO 14001, ISO 45001 und ISO 50001 der Punkt, an dem Auditoren am häufigsten fündig werden — es altert schnell und still. Und Notfallpläne enthalten Telefonnummern; deren Halbwertszeit ist kürzer als jeder Dokumentenzyklus.

Wie Sie die Prüfung nachweisen

Eine Prüfung ohne Nachweis hat im Audit nicht stattgefunden. Der Nachweis muss aber nicht aufwendig sein: Datum, prüfende Rolle, Ergebnis. „Geprüft, unverändert gültig“ ist ein vollwertiges Ergebnis.

Führen Sie diesen Vermerk in der Dokumentenliste, nicht im Dokument. Sonst müssen Sie für jede Prüfung ohne Änderung die Datei anfassen, und Sie erzeugen die Versionierungs-Frage, die Sie eigentlich vermeiden wollten: Ist das jetzt eine neue Fassung oder nicht?

Neu freigegeben wird nur bei inhaltlicher Änderung. Das ist auch die Erwartung der Anwender — eine neue Versionsnummer signalisiert, dass sich etwas geändert hat.

Prüffrist und Aufbewahrungsfrist werden ständig verwechselt

Das ist die teuerste Verwechslung in diesem Thema, weil sie eine ganze Spalte in der Dokumentenliste unbrauchbar macht.

Ein Dokument gibt etwas vor. Es wird geprüft, geändert, neu freigegeben und irgendwann zurückgezogen. Für Dokumente sind Prüfanlässe sinnvoll.

Eine Aufzeichnung belegt, dass etwas stattgefunden hat: ein Prüfprotokoll, ein Auditbericht, ein Unterweisungsnachweis, ein Wartungsbeleg. Sie wird nicht aktualisiert — eine nachträglich geänderte Aufzeichnung wäre wertlos. Für Aufzeichnungen gilt eine Aufbewahrungsdauer, und die kommt nicht aus der Norm, sondern aus Ihren Anforderungen: Produkthaftung, Gewährleistung, Kundenverträge, steuer- und handelsrechtliche Pflichten, in einzelnen Branchen aus Fachrecht.

Wer beide Fristarten in dieselbe Spalte schreibt, produziert zwei Effekte. Prüftermine für Nachweise, die niemand prüfen kann, und Aufbewahrungsdauern für Prozessbeschreibungen, die eigentlich unbegrenzt gültig bleiben sollen. Im Audit erklärt sich das schlecht, weil beide Angaben sichtbar unsinnig sind.

Legen Sie deshalb zwei getrennte Übersichten an: eine Dokumentenliste mit Version, Freigabe und Prüfanlass, und einen Aufbewahrungsplan mit Nachweisart, Dauer, Ablageort und Vernichtungsregel. Die zweite Liste ist zusätzlich der Ort, an dem Löschfristen aus dem Datenschutz mit den Aufbewahrungspflichten abgeglichen werden — ein Konflikt, den Auditoren bei personenbezogenen Nachweisen wie Unterweisungslisten regelmäßig ansprechen.

Der häufigste Fehler

Vier Wochen vor dem Audit werden alle Dokumente in einem Durchgang geprüft und freigegeben. Das ist die auffälligste Konstellation, die es in diesem Themenfeld gibt, und sie fällt ohne jede Recherche auf: Sechzig Dokumente tragen dasselbe Freigabedatum, und dieses Datum liegt kurz vor dem Audittermin.

Ein Auditor zieht daraus zwei Schlüsse. Erstens: Die laufende Aktualisierung funktioniert nicht, sonst wäre die Sammelaktion nicht nötig gewesen. Zweitens: Die Prüfung war formal. Sechzig fachliche Prüfungen in einer Woche macht niemand.

Er wird das nicht unbedingt als Abweichung schreiben — sondern eine Stichprobe ziehen und den Prozessverantwortlichen fragen, was er bei der Prüfung seines Dokuments betrachtet hat. Wenn die Antwort ausbleibt, ist die Abweichung nicht mehr das Datum, sondern die nicht durchgeführte Prüfung.

Die Gegenmaßnahme ist unspektakulär: Verteilen Sie die Prüfungen über das Jahr, koppeln Sie sie an Anlässe, und dokumentieren Sie auch die Prüfungen, die zu keiner Änderung geführt haben. Eine gleichmäßig verteilte Datumsspalte ist der beste Beleg dafür, dass die Dokumentenlenkung tatsächlich läuft.

Häufige Fragen

Schreibt ISO 9001 eine jährliche Dokumentenprüfung vor?

Nein. Die Norm verlangt, dass dokumentierte Information angemessen und geeignet bleibt und bei Bedarf aktualisiert und erneut freigegeben wird. Ein Jahresturnus ist eine verbreitete betriebliche Festlegung, keine Normanforderung. Wenn Sie ihn festlegen, gilt er allerdings — und Auditoren prüfen dann gegen Ihre eigene Regel.

Was ist der Unterschied zwischen Prüffrist und Aufbewahrungsfrist?

Prüffristen betreffen Dokumente, die etwas vorgeben: Sie werden auf Aktualität geprüft. Aufbewahrungsfristen betreffen Aufzeichnungen, die etwas belegen: Sie werden nicht geprüft, sondern für eine festgelegte Dauer unverändert aufbewahrt. Die Verwechslung führt regelmäßig zu Prüfterminen auf Prüfprotokollen — sinnlos und im Audit erklärungsbedürftig.

Muss eine Prüfung ohne Änderung zu einer neuen Version führen?

Nein. Wenn die Prüfung ergibt, dass das Dokument unverändert gültig bleibt, genügt ein Prüfvermerk mit Datum und Rolle — in der Dokumentenliste oder im Dokument selbst. Ein Versionssprung ohne inhaltliche Änderung erzeugt nur Verwirrung, weil alle Anwender nach dem Unterschied suchen.

Wer darf die Prüfung durchführen?

Die Rolle, die fachlich beurteilen kann, ob der Inhalt noch stimmt — in der Regel der Prozessverantwortliche. Die Freigabe erfolgt durch die dafür festgelegte Stelle. Prüfung und Freigabe können in einer Person zusammenfallen, sofern Ihre Regelung das vorsieht. Was nicht trägt, ist eine Prüfung durch die Qualitätsfunktion allein: Sie kann formale Aktualität feststellen, nicht fachliche Richtigkeit.

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