Praxis

Wer im Unternehmen sollte das Managementsystem verantworten

Die Frage wird meist nach freier Kapazität entschieden. Sie sollte nach Zugang entschieden werden.

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Besprechung an einem Flipchart mit Zuständigkeiten

Verantwortlich ist die oberste Leitung — daran lässt die Norm keinen Zweifel, und diese Verantwortung ist nicht übertragbar. Was übertragen wird, sind Aufgaben und Befugnisse. Die praktische Frage lautet deshalb nicht „Wer macht das Qualitätsmanagement?“, sondern: Wer bekommt welche Befugnis, und wer darf im Zweifel Nein sagen?

Was 2015 weggefallen ist — und was an die Stelle trat

Bis zur Ausgabe 2008 verlangte ISO 9001 ausdrücklich einen Beauftragten der obersten Leitung. Diese Anforderung gibt es seit der Revision 2015 nicht mehr. Der Grund war nicht, dass die Aufgabe unwichtig geworden wäre, sondern dass sie in vielen Betrieben als Abstellgleis benutzt wurde: Das Managementsystem gehörte dem Beauftragten, nicht dem Unternehmen.

An die Stelle der Rolle trat eine Zuweisungspflicht. Die oberste Leitung muss dafür sorgen, dass folgende Aufgaben klar vergeben, bekannt gemacht und verstanden sind:

  1. sicherstellen, dass das Managementsystem die Anforderungen der Norm erfüllt,
  2. sicherstellen, dass die Prozesse die beabsichtigten Ergebnisse liefern,
  3. über die Leistung des Systems und über Verbesserungsbedarf an die oberste Leitung berichten,
  4. die Kundenorientierung in der Organisation fördern,
  5. sicherstellen, dass das System bei Änderungen intakt bleibt.

Diese fünf Punkte dürfen auf mehrere Personen verteilt werden. Sie dürfen nur nicht unbesetzt bleiben. Im Audit wird das direkt geprüft: „Wer berichtet Ihnen über die Leistung des Systems, und wann zuletzt?“

Die Besetzungsvarianten und ihre typischen Schwächen

BesetzungTrägt gut, wennTypische Schwäche
Geschäftsführung selbstBetrieb ist klein, Wege sind kurzInterne Audits werden zum Problem, weil Objektivität fehlt
Eigene Stelle in VollzeitMehrere Standorte, hohe RegulierungsdichteSystem wird zum Spezialgebiet, Bereiche fühlen sich nicht zuständig
Doppelrolle mit Fachfunktion, etwa Produktions- oder TechnikleitungProzessverständnis ist entscheidendEigene Prozesse dürfen nicht selbst auditiert werden; Zielkonflikt bei Termindruck
Assistenz oder VerwaltungAufgaben sind überwiegend organisatorischFehlende Befugnis: kann Termine setzen, aber keine Entscheidung durchsetzen
Externer DienstleisterFachwissen fehlt intern vollständigWissen verlässt mit dem Vertrag das Haus; Auditfragen bleiben unbeantwortet

Die Frage, die wirklich zählt: Zugang

Ein Managementsystem funktioniert über zwei Ressourcen, die beide nicht in der Stellenbeschreibung stehen: Informationen und Termine.

Die verantwortliche Person muss erfahren, dass ein Großkunde neue Anforderungen stellt, dass eine Maschine ersetzt wird, dass eine Abteilung ihren Ablauf geändert hat. Wer diese Informationen erst im internen Audit erfährt, kann die Änderungsplanung nicht leisten — und genau das ist Punkt 5 der Liste oben.

Deshalb ist die entscheidende Prüffrage bei der Besetzung nicht „Wer hat Zeit?“, sondern:

  • Sitzt die Person in den Runden, in denen betriebliche Entscheidungen fallen?
  • Kann sie einen Termin mit der Geschäftsführung ansetzen, ohne ihn zu erbitten?
  • Kann sie eine Freigabe verweigern, ohne dass die Entscheidung anschließend über sie hinweg getroffen wird?

Dreimal Nein bedeutet: Die Rolle ist besetzt, aber nicht ausgestattet.

Ein Zuschnitt, der in mittelständischen Betrieben funktioniert

Die Aufgaben lassen sich verteilen, ohne dass Zuständigkeit zerfasert. Ein Muster, das sich in Betrieben mit 30 bis 200 Beschäftigten bewährt hat:

  • Die Geschäftsführung verantwortet Politik, Ziele, Ressourcen und die Managementbewertung. Sie berichtet nicht, sie entscheidet.
  • Eine Koordinationsrolle — oft in Teilzeit — hält Dokumentenlenkung, Auditprogramm, Maßnahmenliste und Termine zusammen und berichtet an die Geschäftsführung.
  • Die Prozessverantwortlichen in den Bereichen verantworten ihre Abläufe, ihre Kennzahlen und die Umsetzung von Maßnahmen im eigenen Bereich.

Der wichtige Punkt an diesem Schnitt: Die Koordinationsrolle besitzt das System nicht. Sie sorgt dafür, dass es benutzt wird. Wenn eine Kennzahl im Einkauf nicht erhoben wird, ist das ein Problem des Einkaufs, nicht der Koordination. Diese Zuordnung muss ausgesprochen und dokumentiert sein, sonst wandert im Alltag jede offene Aufgabe zurück zur Koordination.

Die Zuweisung gehört in eine Form, die auffindbar ist: Stellenbeschreibung, Prozessbeschreibung oder eine Verantwortungsmatrix. Ein Satz im Protokoll einer Sitzung vor vier Jahren erfüllt die Anforderung formal, aber niemand findet ihn — und im Audit wird nach der Kenntnis gefragt, nicht nach dem Beleg allein.

Der Objektivitätskonflikt beim internen Audit

Eine Anforderung wird bei der Besetzung fast immer übersehen. Interne Audits müssen objektiv und unparteiisch durchgeführt werden, und daraus folgt: Niemand auditiert die eigene Arbeit.

Wenn dieselbe Person alle Prozesse beschrieben hat, alle Dokumente lenkt und anschließend das gesamte interne Audit durchführt, ist diese Anforderung verletzt — unabhängig davon, wie gewissenhaft sie arbeitet. Der Ausweg in kleinen Betrieben besteht meist aus einer von drei Lösungen: gegenseitiges Auditieren zwischen zwei Bereichen, ein geschulter Kollege aus der Verwaltung als zweiter Auditor, oder ein externer Auditor für die Prozesse, die die verantwortliche Person selbst betreut.

Diese Frage sollte beim Zuschnitt der Rolle geklärt werden, nicht drei Wochen vor dem Auditprogramm.

Was die Stellvertretung angeht

Managementsysteme haben Fristen, die nicht warten: der Auditzyklus, die Managementbewertung, die Nachverfolgung von Korrekturmaßnahmen, das Überwachungsaudit. Fällt die verantwortliche Person mehrere Monate aus, laufen diese Fristen weiter.

Eine benannte Stellvertretung mit Zugriff auf Dokumentenlenkung, Maßnahmenliste und Auditunterlagen ist deshalb kein Formalismus. Sie ist der Unterschied zwischen einer Lücke und einer Abweichung im nächsten Überwachungsaudit.

Der häufigste Fehler

Die Rolle wird der Person gegeben, die am wenigsten Widerstand leistet — und die deshalb auch am wenigsten Widerstand leisten kann. Das Ergebnis ist ein System, das formal existiert und betrieblich folgenlos bleibt: Dokumente werden gepflegt, Ziele fortgeschrieben, Maßnahmen bleiben offen.

Ein Auditor erkennt diese Konstellation in wenigen Minuten. Er fragt nicht nach dem Organigramm, sondern nach einem Fall: „Nennen Sie mir eine Entscheidung im letzten Jahr, die aufgrund einer Feststellung aus dem Managementsystem anders getroffen wurde.“ Wenn darauf keine Antwort kommt, ist die Rollenfrage falsch beantwortet worden — ganz gleich, wer auf dem Papier steht.

Häufige Fragen

Braucht man noch einen Qualitätsmanagementbeauftragten?

Die Rolle ist seit der Ausgabe 2015 nicht mehr vorgeschrieben. Verlangt ist, dass die oberste Leitung Verantwortungen und Befugnisse zuweist, bekannt macht und dafür sorgt, dass sie verstanden werden. Viele Betriebe behalten die Funktion trotzdem bei, weil jemand die Fäden zusammenhalten muss — das ist zulässig, aber eben eine betriebliche Entscheidung und keine Normanforderung.

Darf die Geschäftsführung selbst die Rolle übernehmen?

Ja, und in kleinen Betrieben ist das oft die ehrlichste Lösung. Die Grenze liegt beim internen Audit: Wer einen Prozess verantwortet, darf ihn nicht selbst auditieren. In sehr kleinen Organisationen wird dafür ein externer Auditor oder eine Person aus einem anderen Bereich herangezogen.

Kann ein externer Berater die Verantwortung tragen?

Er kann Aufgaben übernehmen, nicht die Verantwortung. Die oberste Leitung bleibt rechenschaftspflichtig für die Wirksamkeit des Systems. Im Audit fällt schnell auf, wenn Fragen zur Zielerreichung oder zum Kontext nur der externe Dienstleister beantworten kann.

Wie viel Arbeitszeit ist realistisch?

Das hängt von Größe, Standortzahl und Regulierungsdichte ab und lässt sich nicht pauschal beziffern. Belastbar ist die Untergrenze: Wenn die Rolle nur aus Restzeit besteht, verschiebt sich die Arbeit vor Audittermine und das System wird zur Kampagne statt zum Betrieb.

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