Methode und Werkzeug

Risikomatrix nach Nohl

Die Risikomatrix nach Nohl bewertet Gefährdungen der Gefährdungsbeurteilung anhand der möglichen Schadensschwere und der Eintrittswahrscheinlichkeit in je vier Stufen.

Einschätzung anfragen Zum Inhalt

Sicherheitsbeauftragter bewertet eine Gefährdung an einem Arbeitsplatz in der Fertigung

Die Risikomatrix nach Nohl ist das im deutschen Arbeitsschutz verbreitetste Bewertungsraster für Gefährdungen. Sie geht auf eine Arbeit von Joachim Nohl und Werner Thiemecke zurück und ordnet jede Gefährdung nach zwei Größen ein: der möglichen Schadensschwere und der Wahrscheinlichkeit, mit der ein Schadensereignis eintritt. Beide Achsen haben vier Stufen.

Die Schadensachse ist der eigentliche Unterschied

Anders als bei einer betrieblichen Risikomatrix sind die Schadensstufen nicht frei wählbar, sondern an Verletzungsfolgen gebunden:

StufeMögliche Schadensschwere
1Leichte Verletzung oder Erkrankung, keine oder kurze Arbeitsunfähigkeit
2Mittelschwere Verletzung, meldepflichtiger Arbeitsunfall mit Arbeitsunfähigkeit
3Schwere Verletzung mit bleibendem Gesundheitsschaden
4Tod oder mehrere Schwerverletzte

Diese Verankerung macht die Bewertung zwischen Betrieben vergleichbar. Sie ist zugleich die Begrenzung des Verfahrens: Für Lieferengpässe, Datenverluste oder Reputationsschäden gibt es in dieser Skala keinen Platz.

Die zweite Achse reicht von „praktisch unwahrscheinlich” über „denkbar” und „möglich” bis „zu erwarten”. Sie wird nicht abstrakt geschätzt, sondern mit Blick auf die konkrete Tätigkeit: Wie oft steht jemand in diesem Gefahrenbereich, wie lange, unter welchen Bedingungen.

Aus der Zelle folgt die Dringlichkeit, nicht die Maßnahme

Die Kombination beider Stufen ergibt eine Risikoklasse. In der Praxis werden diese Klassen zu Handlungsstufen zusammengefasst: hinnehmbar, mittelfristig zu verbessern, kurzfristig zu beheben, sofort zu unterbinden. Festgelegt wird damit nur die Dringlichkeit.

Welche Maßnahme folgt, bestimmt die Rangfolge des Arbeitsschutzes: Gefahrenquelle beseitigen, sonst technisch sichern, sonst organisatorisch regeln, erst zuletzt persönliche Schutzausrüstung. Diese Reihenfolge ist der Punkt, an dem Gefährdungsbeurteilungen im Audit auffallen — wenn zu jeder Gefährdung als Maßnahme eine Unterweisung oder eine Schutzbrille steht, wurde die Rangfolge übersprungen.

Nach der Umsetzung wird erneut bewertet. Erst die zweite Einstufung zeigt, ob das Restrisiko vertretbar ist.

Abgrenzung zu benachbarten Verfahren

VerfahrenGrößenEinsatzgebiet
NohlSchadensschwere, EintrittswahrscheinlichkeitGefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutz
KinneyWahrscheinlichkeit, Expositionsdauer, KonsequenzArbeitsschutz mit Expositionsbezug
Allgemeine RisikomatrixFrei gewählte Skalen mit eigenen AnkernUnternehmens-, Prozess- und IT-Risiken

Ein Managementsystem nach ISO 45001 verlangt Verfahren zur Ermittlung von Gefährdungen und zur Bewertung von Risiken, nennt aber keine Methode. Nohl erfüllt die Anforderung, ist aber keine Vorgabe der Norm.

Woran es in der Praxis scheitert

Der Betrieb bewertet mit einer Skala für alles. Wer Arbeitsschutz- und Geschäftsrisiken in dieselbe Matrix schreibt, erhält eine Liste, in der ein Absturzrisiko und ein Zahlungsausfall dieselbe Farbe tragen.

Die Wahrscheinlichkeit wird geschönt. Ist keine Maßnahme finanziert, rutscht die Einstufung eine Stufe nach unten. Dagegen hilft nur eine kurze schriftliche Begründung je Einstufung.

Die Beurteilung wird nicht fortgeschrieben. Neue Maschinen, geänderte Abläufe, Beinaheunfälle und Unfälle sind Anlässe zur Überprüfung. Wie sich die dafür nötigen Meldungen einsammeln lassen, beschreibt der Beitrag zum systematischen Erfassen von Beinaheunfällen.

Häufige Fragen

Ist die Bewertung nach Nohl gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. Das Arbeitsschutzgesetz verlangt eine Gefährdungsbeurteilung, schreibt aber kein Bewertungsverfahren vor. Das Verfahren nach Nohl hat sich durchgesetzt, weil seine Schadensstufen an die Folgen für Beschäftigte gebunden sind und damit vergleichbar bleiben. Andere Verfahren sind zulässig, solange die Bewertung nachvollziehbar dokumentiert ist.

Wird vor oder nach den Schutzmaßnahmen bewertet?

Beides, in dieser Reihenfolge. Zuerst wird die Gefährdung mit den vorhandenen Maßnahmen eingestuft. Ergibt sich Handlungsbedarf, werden Maßnahmen nach der Rangfolge Substitution, Technik, Organisation, Person festgelegt und die Gefährdung erneut bewertet. Ohne diese zweite Bewertung fehlt der Nachweis, dass die Maßnahme das Risiko tatsächlich gesenkt hat.

Worin unterscheidet sich Nohl von der allgemeinen Risikomatrix?

In der Schadensachse. Die allgemeine Matrix misst Schaden in Geld, Ausfallzeit oder Reputation und braucht für jedes Unternehmen eigene Anker. Nohl misst ihn in Verletzungsfolgen für Beschäftigte, von der leichten Verletzung bis zum Tod. Damit ist die Skala über Betriebe hinweg vergleichbar, aber für Geschäfts- oder IT-Risiken nicht verwendbar.

Gilt die Matrix nach Nohl auch für psychische Belastung?

Nur eingeschränkt. Die Schadensstufen sind auf akute Verletzungsfolgen zugeschnitten. Belastungsfolgen entstehen über längere Zeiträume und lassen sich kaum als Eintrittswahrscheinlichkeit eines Ereignisses abbilden. Für die Beurteilung psychischer Belastung sind Verfahren mit Merkmalsbereichen und Beobachtungsinterviews geeigneter als ein Wahrscheinlichkeitsraster.

Passend dazu