Objektivität im Audit hat zwei Seiten. Die erste betrifft die Person: Niemand prüft die Tätigkeit, für die er selbst verantwortlich ist. Die zweite betrifft die Aussage: Jede Feststellung stützt sich auf einen Nachweis, den ein Dritter nachvollziehen kann. Beide Anforderungen sind in der ISO 19011 als Grundsätze der Auditierung beschrieben und in den Managementsystemnormen als Anforderung an das interne Audit verankert.
Der faktengestützte Ansatz
Eine Feststellung ist die Gegenüberstellung von Anforderung und Beobachtung, belegt durch einen Nachweis. Aussagen ohne diesen Dreiklang sind Meinungen und gehören nicht in einen Auditbericht.
Nicht objektiv: „Die Dokumentenlenkung wirkt unstrukturiert.“ Objektiv: „In der Fertigungshalle lagen am Arbeitsplatz 3 zwei Prüfanweisungen in unterschiedlichen Ständen vor, Stand 04/25 und Stand 11/25; die Freigabeliste weist nur den Stand 11/25 aus.“
Der Unterschied ist nicht Stilfrage. Die zweite Formulierung lässt sich bearbeiten, prüfen und im Folgeaudit wieder aufgreifen. Die erste erzeugt nur Widerspruch.
Wo Objektivität im Mittelstand tatsächlich bricht
Selten aus Böswilligkeit, meist aus Personalmangel. Der Qualitätsbeauftragte hat die Verfahrensanweisung geschrieben, die er im internen Audit prüft. Formal ist das ein Verstoß gegen die Anforderung, dass Auditoren nicht ihre eigene Arbeit auditieren. Praktisch fällt es im Zertifizierungsaudit auf, wenn die internen Auditberichte über Jahre keine Feststellung zu den Prozessen enthalten, die diese Person betreut.
Die zweite Bruchstelle ist die Hierarchie. Ein interner Auditor, der dem geprüften Bereichsleiter unterstellt ist, schreibt Feststellungen vorsichtiger. Das lässt sich nicht durch Appelle lösen, sondern nur durch die Zuordnung: Interne Auditoren berichten an die oberste Leitung, nicht an den geprüften Bereich.
Die dritte Bruchstelle betrifft die Einstufung. Wenn dieselbe Person auditiert und die Korrekturmaßnahmen umsetzen muss, sinkt die Zahl der Feststellungen mit der Arbeitsbelastung. Ein internes Audit ohne Feststellungen ist deshalb selten ein gutes Zeichen; die Gründe dafür beschreibt der Beitrag warum interne Audits ohne Feststellungen ein Warnsignal sind.
Objektivität ist nicht Distanz
Ein häufiges Missverständnis: Objektivität verlange, möglichst wenig über den Bereich zu wissen. Das Gegenteil stimmt. Fachfremde Auditoren finden formale Lücken und übersehen die inhaltlichen. Gefragt ist Sachkenntnis ohne Zuständigkeit — jemand, der den Prozess versteht, aber sein Ergebnis nicht zu verantworten hat. Deshalb funktioniert das gegenseitige Auditieren zwischen zwei Werken oder zwei Fachbereichen in der Praxis besser als der externe Generalist, der einmal im Jahr vorbeikommt.
Was Sie dokumentieren sollten
Die Zertifizierungsstelle prüft die Objektivität des internen Auditprogramms. Nachvollziehbar wird sie durch drei Angaben: Wer hat auditiert, welchen Bereich verantwortet diese Person selbst, und wie ist die Unabhängigkeit im Einzelfall sichergestellt worden. Diese drei Zeilen im Auditprogramm ersparen im Audit eine längere Diskussion, die sonst regelmäßig zu einer Feststellung führt.
