Oberste Leitung ist in den ISO-Managementsystemnormen die Person oder Gruppe, die eine Organisation auf höchster Ebene leitet und lenkt. In den meisten mittelständischen Unternehmen ist das die Geschäftsführung. Entscheidend ist nicht der Titel, sondern die Befugnis, Ressourcen zuzuweisen und Prioritäten zu setzen.
Wer gemeint ist, hängt am Geltungsbereich
Die Zuordnung ergibt sich aus dem Geltungsbereich des Managementsystems, nicht aus dem Handelsregister. Ist ein Standort zertifiziert, ist dessen Leitung die oberste Leitung. Deckt das Zertifikat mehrere Gesellschaften ab, ist es die Ebene, auf der diese gemeinsam gesteuert werden.
Daraus folgt eine Grenze, die in Konzernstrukturen regelmäßig übersehen wird: Wenn Budget, Personalentscheidungen und IT-Vorgaben in einer Zentrale außerhalb des Geltungsbereichs fallen, kann die benannte oberste Leitung ihre Pflichten nur eingeschränkt erfüllen. Entweder wird der Geltungsbereich angepasst, oder es braucht nachweisbare Entscheidungswege in die Zentrale.
Was seit 2015 nicht mehr abgegeben werden kann
Vor der Normrevision gab es den Beauftragten der obersten Leitung als Pflichtrolle. Diese Rolle ist entfallen. Der Grund war eine Beobachtung aus der Auditpraxis: Das Managementsystem lag beim Beauftragten, die Geschäftsführung war damit fertig.
Seither verlangen die Normen ausdrücklich, dass die Leitung für die Wirksamkeit des Systems rechenschaftspflichtig ist. Aufgaben darf sie weiterhin übertragen — die Verantwortung dafür, dass am Ende etwas herauskommt, nicht. Praktisch heißt das:
- Die Politik wird von der Leitung festgelegt, nicht vom Qualitätsmanagement formuliert und unterschrieben.
- Ziele werden mit der Geschäftsstrategie verknüpft, nicht daneben gestellt.
- Die Managementbewertung ist ihr Termin und ihre Entscheidung.
- Ressourcen für interne Audits, Schulung und Korrekturmaßnahmen kommen von ihr.
Was das Audit tatsächlich prüft
Auditoren fragen die Leitung nicht nach Normkapiteln. Sie fragen nach dem Geschäft: Welche Entwicklung im Markt beschäftigt Sie gerade? Woran merken Sie, dass das System etwas bringt? Welche Entscheidung haben Sie im letzten Jahr aufgrund von Daten aus dem System getroffen?
Wer darauf frei antworten kann, hat das Leitungskapitel erfüllt, auch ohne die Politik auswendig zu kennen. Wer stattdessen zum Qualitätsbeauftragten hinüberschaut, hat ein Problem — und zwar eines, das sich kurzfristig nicht beheben lässt. Eine hilfreiche Vorbereitung ist die Sammlung typischer Fragen aus dem Audit.
Woran es scheitert
Die Managementbewertung wird vorbereitet und vorgelesen. Das Qualitätsmanagement erstellt eine Präsentation, die Leitung nickt sie ab. Damit fehlt das Ergebnis, das die Norm erwartet: Entscheidungen über Änderungen und Ressourcen. Ein Protokoll ohne Beschlüsse ist der häufigste Befund zu diesem Kapitel.
Die Politik passt nicht zum Betrieb. Sätze über Kundenzufriedenheit und Mitarbeiterorientierung, die in jedem Unternehmen stehen könnten, sind formal zulässig und praktisch wertlos. Sie liefern keine Grundlage für messbare Ziele.
Die Leitung erfährt nur Gutes. Wenn interne Audits keine Feststellungen liefern, steuert die oberste Leitung auf Basis einer geschönten Lage.
