Norm und Regelwerk

Harmonisierte Norm

Eine harmonisierte Norm ist eine europäische Norm, die im Auftrag der EU-Kommission erstellt und im Amtsblatt gelistet wurde und deren Anwendung die Vermutung der Rechtskonformität auslöst.

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Gekennzeichnete Produkte mit Konformitätsangaben im Lager

Eine harmonisierte Norm ist eine europäische Norm, die auf einen Normungsauftrag der EU-Kommission zurückgeht und deren Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht ist. Wer sie anwendet, darf davon ausgehen, dass er die grundlegenden Anforderungen der zugehörigen Rechtsvorschrift erfüllt. Diese Vermutungswirkung ist der einzige Zweck der Harmonisierung.

Wie eine Norm harmonisiert wird

Die Kommission erteilt einer der europäischen Normungsorganisationen — CEN, CENELEC oder ETSI — einen Normungsauftrag zu einer Rechtsvorschrift. Das Gremium erarbeitet die Norm, die Kommission bewertet, ob sie die grundlegenden Anforderungen abdeckt, und veröffentlicht anschließend die Fundstelle im Amtsblatt.

Erst dieser letzte Schritt erzeugt die Rechtswirkung. Bis zur Veröffentlichung ist die Norm eine gewöhnliche EN — technisch verwendbar, rechtlich ohne Vermutungswirkung.

Was die Vermutungswirkung leistet

Sie kehrt die Beweislast um. Ohne sie muss der Hersteller belegen, dass sein Produkt die grundlegenden Anforderungen erfüllt. Mit ihr wird das vermutet, und wer das Gegenteil behauptet, muss es zeigen.

Die Anwendung bleibt freiwillig. Ein anderer technischer Lösungsweg ist zulässig, verlangt aber einen eigenständigen Nachweis in der technischen Dokumentation. Das ist aufwendiger und im Streitfall angreifbarer, weshalb die meisten Hersteller den Normweg wählen.

Wichtig ist außerdem die Reichweite. Die Vermutungswirkung gilt nur für die Anforderungen, die die Norm tatsächlich abdeckt. Die Fundstelle im Amtsblatt nennt dazu häufig Einschränkungen. Wer sie überliest, hält sein Produkt für vollständig abgedeckt, obwohl ein Teil der Anforderungen offen bleibt.

Drei Verwechslungen, die regelmäßig auftreten

Harmonisierte Norm und harmonisierte Struktur. Die harmonisierte Struktur aus Anhang SL beschreibt den einheitlichen Aufbau von ISO-Managementsystemnormen. Mit dem EU-Recht hat sie nichts zu tun. Beide Begriffe treffen sich nur im Wort.

Norm und Rechtsakt. Eine harmonisierte Norm ist kein Gesetz und ersetzt keines. Sie ist ein Weg zur Erfüllung eines Rechtsakts. Der Unterschied zwischen Norm und Richtlinie bleibt bestehen.

Managementsystem und Produkt. Ein Zertifikat nach ISO 9001 betrifft das System, nicht das Produkt. Für produktbezogene Konformität gelten eigene Verfahren, in vielen Fällen unter Einbindung einer benannten Stelle.

Die Fristfalle steckt in der Ausgabe

Die Fundstelle nennt eine bestimmte Ausgabe der Norm. Erscheint eine neue Fassung, hat sie keine Vermutungswirkung, solange sie nicht ihrerseits gelistet ist. Wer die aktuellste Fassung anwendet, kann formal schlechter dastehen als jemand, der die gelistete ältere anwendet.

Umgekehrt setzt die Kommission Enddaten für die Vermutungswirkung abgelöster Fassungen. Zwischen beiden Daten liegt ein Zeitfenster, in dem die technische Dokumentation angepasst werden muss. Dieses Fenster wird übersehen, weil es weder von der Zertifizierungsstelle noch vom Normenverlag angekündigt wird — es steht nur im Amtsblatt.

Häufige Fragen

Ist ISO 9001 eine harmonisierte Norm?

Nein. ISO 9001 ist eine internationale Managementsystemnorm ohne Bezug zu einer EU-Rechtsvorschrift und ohne Vermutungswirkung. Ein Zertifikat nach ISO 9001 ersetzt keine Produktkonformität und keine CE-Kennzeichnung. Harmonisiert werden fast ausschließlich produkt- und sicherheitsbezogene europäische Normen.

Muss ich eine harmonisierte Norm anwenden?

Nein, die Anwendung bleibt freiwillig. Verbindlich sind die grundlegenden Anforderungen der Rechtsvorschrift, nicht der Weg dorthin. Wer die harmonisierte Norm anwendet, bekommt die Vermutungswirkung geschenkt. Wer einen anderen Weg wählt, muss die Erfüllung selbst nachweisen und trägt die Beweislast.

Woran erkenne ich, ob eine Norm harmonisiert ist?

Nur an der Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union, veröffentlicht als Durchführungsbeschluss zur jeweiligen Rechtsvorschrift. Weder das Kürzel EN noch DIN EN sagen etwas darüber aus. Die Liste nennt außerdem die genaue Ausgabe und häufig Einschränkungen, die den Umfang der Vermutungswirkung begrenzen.

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